Zurück zum Regelbetrieb
In Thüringen möchte man nach den Sommerferien so gut wie eben möglich zur Normalität im Schul- und Kitabetrieb zurückkehren. Um zum Regelbetrieb zurückkehren zu können, hat das Land einige Maßnahmen ergriffen. So soll es freiwillige Tests für Lehrerinnen und Lehrer geben und die Schüler müssen auf dem Weg zur Schule und in den Pausen Masken tragen, im Unterricht hingegen gilt keine Maskenpflicht. Ein umfangreicher Drei-Stufen-Plan soll im Falle von Infektionsfällen dann zur Anwendung kommen.Anhebung des BaföG-Höchstsatzes
Gute Nachrichten für alle Schülerinnen und Schüler sowie Studentinnen und Studenten: Der BaföG-Höcchstsatz steigt ab August von 853 Euro auf 861 Euro. Bereits im letzten Jahr wurde der Satz um fünf Prozent angehoben. In diesem Jahr erhöht er sich noch einmal um zwei Prozent. Aber auch wer eine Ausbildung macht, darf sich freuen: Auszubildende erhalten ab diesem Monat 832 Euro statt vorher 825 Euro.Der BaföG-Höchstsatz erhöht sich immer dann, wenn die Lebenshaltungskosten steigen. Dazu zählen die Kosten für den Grundbedarf, eine Wohnpauschale und ein Zuschlag zur Kranken- und Pflegeversicherung.
Kreuzfahrten wieder möglich!
Die Reederei Hurtigruten zieht jetzt nach und kündigt an, dass Urlauber im August und September wieder Kreuzfahrten unternehmen können. Das erste Ziel: das unter Deutschen sehr beliebte Land Norwegen. Damit zieht das Unternehmen nach. Aida, Hapag-Lloyd und Tui Cruises fahren bereits seit Ende Juli.Allerdings geht es auch hier nicht ohne Abstands- und Hygieneregeln. Für die Kreuzfahrtindustrie wurde ein umfangreiches Corona-Hygienekonzept entwickelt. Dieses schließt Landgang für die Passagiere aus. Im Gegenzug können die Reisenden aber mit mehr Platz und einem umfangreicheren Service an Board rechnen.
Die Cruise Lines International Association (Clia), der größte Verband der Kreuzfahrtindustrie, teilte bereits mit, dass das Geschäft in drei Phasen wieder aufgenommen werde. In der ersten Phase sollen Schiffe von Hamburg, Rostock, Kiel und Bremerhaven starten. Nach sieben Tagen werden die Schiffe zurückerwartet, da sie keinen anderen Hafen ansteuern werden.
Die neue EU-Entsenderichtlinie
Die EU-Entsenderichtlinie betrifft Unternehmen, die im EU-Ausland ansässig sind und Aufträge in Deutschland annehmen. Häufig werden ausländische Firmen engagiert, um diesen einen geringeren Lohn zahlen zu müssen. Mit der EU-Entsenderichtlinie möchte man diesem ‚Lohn-Dumping‘ entgegenwirken. Auf der Webseite der Bundesregierung heißt es:„Für Europa muss gelten, dass es den gleichen Lohn für die gleiche Arbeit am gleichen Ort gibt. Das Gesetz zur Umsetzung der geänderten EU-Entsenderichtlinie sorgt für faire Wettbewerbsregeln für Unternehmen und für gleiche Lohnvorschriften für alle, die in Deutschland arbeiten.“Mit diesem neuen Gesetz haben Arbeitnehmer aus dem EU-Ausland nicht nur Anspruch auf den Mindestlohn, sondern auch auf den Tariflohn aus allgemeinverbindlichen Tarifverträgen. Außerdem profitieren Sie von weiteren Vorzügen der in Deutschland geltenden Arbeitsbedingungen. Dieses Gesetz ist bereits seit dem 30. Juli in Kraft und überträgt eine EU-Vorgabe in deutsches Recht.
Corona-Arbeitszeitgesetz tritt außer Kraft
Während einige Arbeitnehmer auf Grund der Corona-Pandemie in Kurzarbeit geschickt wurden, mussten andere wiederum ackern. Normalerweise verpflichtet das Arbeitszeitgesetz Arbeitgeber dazu, ihre Mitarbeiter nicht länger als acht Stunden am Tag (48 Stunden in der Woche) arbeiten zu lassen und ihnen genug Ruhepausen einzuräumen. Für manche Branchen wie den Pflegesektor gelten aber Ausnahmen. Diese Ausnahmen reichten zu Hochzeiten der Pandemie aber auch nicht mehr aus.Das „Sozialschutz-Paket“ wurde im März 2020 für die Branchen aus den Bereichen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, des Gesundheitswesens und der pflegerischen Versorgung eingeführt. Damit wurde die Beschränkung der täglichen Arbeitszeit auf acht Stunden aufgehoben, die Ruhezeiten wurden verkürzt und auch das Arbeitsverbot für Sonn- und Feiertage wurde aufgehoben. Diese Regelung wird zum ersten August wieder außer Kraft treten.