Diese freundliche Geste könnte jedoch in manchen Fällen verboten sein.
Aufstellen der Kisten nur auf eigenem Grundstück erlaubt
"Das problem fängt da an, wo der öffentliche Raum und nicht nur das eigene Grundstück als Ort für die Verschenk-Kisten genutzt werden", erklärt Patrick Hasenkamp, Vizepräsident des Verbandes kommunaler Unternehmen. "In aller Regel stehen die Kisten ja auf dem Bürgersteig vor den Häusern, der dann eingeengt wird und das führt dann im Endeffekt auch zu ordnungsrechtlichen Maßnahmen."
Laut des deutschen Rechts darf der öffentliche Raum grundsätzlich nicht für private Zwecke genutzt werden. Dazu zählt auch das Aufstellen von Kisten oder anderen Gegenständen am Straßenrand, selbst wenn diese zum Verschenken gedacht sind.
Richtig kritisch wird es, wenn sich in den Kisten Gefahrenstoffe, wie etwa angebrochene Farbdosen oder Elektronikgeräte mit Batterien befinden. Auch wenn von den Kisten eine erhöhte Unfallgefahr ausgeht, wenn etwa Glaswaren darin zerbrechen, kann es für die gutmeinenden Aufsteller schnell teuer werden. Absolutes No-Go sind zudem jugendgefährdende Schriften und DVDs.
Kisten sollten nicht lange unbeaufsichtigt stehen
Werden Bußgelder verhängt, erreichen die schnell den dreistelligen Bereich - handelt es sich nicht nur um eine Kiste, sondern eine größere Sperrgutansammlung, kann es auch schnell noch teurer werden, verrät der Experte.
"Am besten ist es, wenn man für solche Aktionen das eigene Grundstück oder den eigenen Vorgarten nutzt und auch dort die Kiste nicht unbegleitet lässt, um die Sachen auch nutzbar zu halten. In der Regel sind alternative heutzutage aber auch Recyclinghöfe oft mit Verschenk-Boxen ausgestattet, für die man vor Ort etwa Bücher, Spielzeug und Ähnliches abgeben kann", schlägt Patrick Hasenkamp vor.