„Maskenpflicht“
Jedes Bundesland verfährt etwas anderes mit der Maskenpflicht. Wichtige Punkte sind, wann und wo muss der Mund-Nasen-Schutz getragen werden? In Thüringen müssen die Schüler die Masken nicht im Unterricht tragen. Dafür aber beim Verlassen des Klassenraums, beim Raumwechsel oder dem Weg in die Pause.„Mund-Nasen-Bedeckungen sind für uns ein sehr wirksames Mittel des Infektionsschutzes. Sie werden im Schulalltag eine Rolle spielen“, so ein Sprecher des Bildungsministeriums gegenüber der dpa.
Auch auf dem Weg in die Schule muss eine Maske getragen werden, genauer gesagt im engen Schulbus.
Schutz für Lehrer
Mit der Rückkehr in den Regelbetrieb nach den Sommerferien müssen prinzipiell auch alle Lehrer wieder in die Schule, auch die, die mit Vorerkrankungen oder wegen ihres Alters zur sogenannten Risikogruppe zählen. Per Antrag bei der Schulleitung können sie Schutzausrüstung für sich beantragen. Zum Beispiel eine FFP2-Schutzmaske oder ein Visier. Wer ein erhöhtes Risiko trägt, kann sich das durch ein Attest beim Arzt bescheinigen lassen. Lehrer und Erzieher können sich außerdem kostenlos und auch ohne Symptome auf das Coronavirus testen lassen.1,5 Meter Abstand
Wo auch immer es geht, soll auch im Regelbetrieb an den Schulen der Mindestabstand von 1,5 Meter eingehalten werden. Zum Beispiel auch bei Besprechungen, Konferenzen oder schulischen Veranstaltungen. Im Kindergarten müssen und können die Betreuer der Kinder keinen Mindestabstand halten.Maske tragen auch im Kindergarten?
Auch für die Erzieher und Erzieherinnen im Kindergarten kann eine Maskenpflicht angeordnet werden. Allerdings entscheidet das jeder Kindergarten oder der Träger weitestgehend selbst. Für die Eltern oder Angehörige, die die Kinder aus den Kindergärten abholen gilt hingegen eine Maskenpflicht - sowie alle anderen Personen, die nicht täglich in der Einrichtung sind.Notfallplan bei steigenden Infektionszahlen
Wenn die Zahlen in einer Region oder einer Einrichtung steigen, sollen die drei Ampelphasen des Notfallsplans wirken. Dann können wieder strengere Regeln gelten und auch Homeschooling wieder Teil des Schulalltags werden. Auch dass Schulen wieder komplett schließen müssen, ist im Notfallplan geregelt und möglich. Dies ist aber bislang nicht flächendeckend für Thüringen geplant, sondern wird im Bedarfsfall lokal angewandt.