Obwohl es erst bei den Warnstufen vier und fünf zur Einschränkungen für Wanderer oder gar großflächigen Sperrungen der Wälder kommt, mahnt Horst Sproßmann von Thüringenforst Waldbesucher zur Umsicht. "Erfahrungswerte zeigen, dass in rund einem Viertel der Fälle direkt der Mensch die Ursache für Waldbrände ist - und da zuvorderst der unbedachte Umgang mit Feuer." Dazu gehört laut Sproßmann auch das unbedachte Wegschnippsen von Zigarettenkippen, besonders da im Wald ganzjährig Rauchverbot herrscht. Aber auch das Nutzen von öffentlichen Grillstellen bei zu hohen Warnstufen und illegale Lagerfeuer können schnell zu einem Desaster führen.
"Dann haben wir auch immer wieder Waldbrände, die außerhalb des Waldes entstehen, zum Beispiel, wenn Getreideflächen brennen", erklärt Sproßmann. Wenn sich eine solche Brandfläche in den Wald fortbewegt, entstünden oft flächige Brände, die besonders schmerzhaft seien.
Was gilt wann im Wald?
- Waldbrandgefahrenstufe 1: Sehr geringe Gefahr. Keine Einschränkungen für Waldbesucher
- Waldbrandgefahrenstufe 2: Geringe Gefahr. Keine Einschränkungen für Waldbesucher
- Waldbrandgefahrenstufe 3: Mittlere Gefahr. Die Waldbrandgefahrenstufe 3 hat rein informativen Charakter für den Waldnutzer, ThüringenForst verstärkt seine Informationsarbeit zur Waldbrandgefahr.
- Waldbrandgefahrenstufe 4: Hohe Gefahr. Öffentlich zugängliche Grillplätze und Feuerstellen können durch das zuständige Forstamt gesperrt werden (punktuelle Waldsperrungen).
- Waldbrandgefahrenstufe 5: Sehr hohe Gefahr. Die Waldbrandgefahrenstufe 5 kann schließlich zur Sperrung extrem gefährdeter Waldgebiete führen (flächige Waldsperrungen). Dies kann an sehr heißen Tagen beispielsweise die Sperrung von Badeseebereichen mit angrenzenden Kiefernwälder auf trockenen Waldböden sein, da erfahrungsgemäß durch Badeseebesucher mit offenem Feuer wie Zigaretten, Grill oder Lagerfeuer – bisweilen fahrlässig und ggf. unter Alkoholeinfluss – hantiert wird.
(Quelle: Thüringenforst)