Der Bußgeldkatalog für Thüringen - was kostet was? (eine Auswahl)
Verstoß | Wer zahlt? | Kostenpunkt |
Nichteinhaltung des Mindestabstands von 1,5m | jeder | 100 Euro |
Ansammlungen von mehr als 2 Personen im öffentlichen Raum | jeder | 200 Euro |
Teilnahme an Veranstaltungen, Versammlungen, Demonstrationen oder ähnliches | jeder Teilnehmer | 400 Euro |
Ausrichtung von Veranstaltungen, Versammlungen während der Coronaeinschränkungen | der Veranstalter | 1.000 Euro |
Veranstaltungen, und ähnliches bei denen die aktuellen Maßnahmen nicht eingehalten werden | jeder Teilnehmer | 400 Euro |
Öffnung eines Betriebes für den Publikumsverkehr, der laut der aktuellen Maßnahmen geschlossen bleiben muss | Entscheidungsträger | bis zu 5.000 Euro |
Teilnahme an Sportveranstaltungen oder Zusammenkünften | jeder Teilnehmer | 150 Euro |
Verstoß gegen das Verkaufsverbot von Dienst- und Handwerksleistungen ohne Ausnahmegenehmigung | Betriebsinhaber | 4.000 Euro |
Nichteinhaltung der Abstandsflächen (zum Beispiel im Supermarkt) | Kunde / Kundin | 150 Euro |
Verzehr von Außerhaus-Speisen und Getränken im Umkreis von 10 Metern der gastronomischen Einrichtung | Kunde / Kundin | 150 Euro |
Nichtabweisung von Personen mit erkennbaren Atemwegserkrankungen | Entscheidungsträger | 1.000 Euro |
Den gesamten Bußgeldkatalog finden Sie hier.