Ganz so einfach ist es nicht! Denn auch wenn wir auf den Straßen Schneechaos haben, man die Fahrbahnmarkierung nicht mehr sehen kann und Verkehrsschilder quasi verschwinden, die meisten gelten trotzdem.
Keine Pflicht, verschneite Verkehrsschilder sauber zu machen
Grundsätzlich gibt es keine Pflicht für Autofahrer, dass sie verschneite oder verdreckte Verkehrsschilder sauber machen. Ausnahmen kann es aber zum Beispiel bei Parkverboten geben (siehe unten).
Eindeutig erkennbare Verkehrszeichen immer beachten
Es gibt Verkehrszeichen, die allein durch ihre Form eindeutig erkennbar sind. Das Stopp-Schild mit seinen markanten 8 Ecken zu Beispiel, oder das Hauptstraßen-Schild, dieses quer gedrehte Viereck. Auch das auf der spitze stehende Dreieck "Vorfahrt gewähren" gehört in diese Kategorie. Diese Schilder sind daher auch dann verbindlich, selbst wenn sie komplett zugeschneit sind.
Runde Schilder nicht immer eindeutig zu erkennen
Bei runden Schildern ist Vorsicht geboten. Denn sind sie verschneit, ist nicht immer eindeutig zu erkennen, um welches Schild es sich handelt. Wenn zum Beispiel die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit nicht mehr zu erkennen ist, ist auch die Gültigkeit eingeschränkt. Aber: von ortskundigen Fahrern wird erwartet, dass sie ihr Schilderwissen nutzen, also die Schilder und Vorgaben in ihrer Wohngegend zum Beispiel kennen und das auch sie wissen, wie schnell sie in dem Bereich fahren dürfen. Darüber hinaus gelten auch bei Schnee die üblichen Höchstgeschwindigkeiten wie 50 Kilometer pro Stunde in geschlossenen Ortschaften.
Geblitzt bei verschneitem Schild - ein Einspruch kann sich lohnen
Wenn man allerdings bei einem verschneiten Schild GEBLITZT wird, dann kann sich unter Umständen ein Einspruch tatsächlich lohnen. Bei einem Knöllchen wegen Falschparkens sieht es aber anders aus. Hier kann dem Autofahrer zugemutet werden, sich nach eventuellen Verbotsschildern umzuschauen und sie gegebenenfalls auch für sich sauber oder zumindest erkennbar zu machen.
Außerdem gilt, dass man ortskundigen Autofahrern durchaus zutraut, dass sie zum Beispiel die Geschwindigkeits- und Parkregelungen in ihrem Wohnbereich oder auf dem täglichen Weg zur Arbeit kennen. Auch hier wird es dann schwierig mit einem Einspruch, sollte ein Blitzerfoto per Post kommen.