Thüringen will das Thema bei der nächsten Gesundheitsministerkonferenz am 5. Dezember auf die Tagesordnung setzen und dabei auch Experten des Robert Koch-Instituts hören. Hintergrund ist der Vorstoß mehrerer Bundesländer, unter anderem Schleswig-Holstein und Baden-Württemberg, die die Isolationspflicht für positiv auf das Coronavirus getestete Menschen aufheben wollen.
Keine Überlastung der Hausärzte befürchtet
Dr. med. Ulf Zitterbart, Vorsitzender des Thüringer Hausärzteverbandes, hält es für durchaus vertretbar die Isolationspflicht abzuschaffen. In unseren Nachbarländern wir Frankreich oder Holland sei die Isolationspflicht schon länger ohne negative Folgen gefallen, so Zitterbart gegenüber LandesWelle Thüringen. Eine Überlastung der Hausärzte durch eventuell wieder mehr Corona-Patienten befürchtet er nicht. "Wir haben in den letzten Jahren gut gelernt mit dem Virus zu leben - sowohl die Bevölkerung, als auch das medizinische Personal. Was meiner Meinung nach immer gelten muss, ist, dass wer wirklich krank ist, zuhause bleiben soll. Dafür braucht es aber keine politisch verhängte Isolationspflicht."
Neben der Impfung sei laut Zitterbart das Tragen von Masken der effizienteste Schutz. "Wenn sowohl der Infizierte, als auch sein Gegenüber eine medizinische Maske tragen, ist eine Ansteckung sehr unwahrscheinlich", so der Mediziner.
Es kommt mehr denn je auf die Eigenverantwortung an
Ähnlich sieht es auch die Präsidentin der Landesärztekammer Dr. Ellen Lundershausen. "Ich glaube, dass wir eine bundeseinheitliche Lösung brauchen, und dass ein Flickenteppich für die Bevölkerung nicht nachvollziehbar ist", sagt Lundershausen im LandesWelle-Interview. "Wir müssen in Zukunft mit Corona leben und müssen schauen, wie wir das in unser tägliches Leben integrieren können." Es käme jetzt vor allem auf die Eigenverantwortung der Bürger an - noch mehr als vor Corona. Auch Lundershausen plädiert dabei auf das Tragen von Masken in der Öffentlichkeit, wenn man Krankheitssymptome hat oder weiß, dass man infiziert ist.
Das Thüringer Gesundheitsministerium hatte erst kürzlich die Verlängerung der aktuell geltenden Corona-Landesregelungen bis zum 23. Dezember verkündet. Dort ist bislang die Absonderungspflicht für Infizierte geregelt. Diese kann frühestens fünf Tage nach dem ersten positiven Test enden - vorausgesetzt, die Infizierten sind mindestens 48 Stunden lang symptomfrei. Sollte es in der Gesundheitskonferenz neue Erkenntnisse und eine Einigung der Bundesländer geben, könnten entsprechende Neuregelungen mit der nächsten Verordnung auch für Thüringen umgesetzt werden, so das Ministerium.
(red/ mit dpa)