Die Staatsanwaltschaft Mühlhausen hat nach dem Tod eines dreijährigen Kindes Ermittlungen wegen fahrlässiger Tötung eingeleitet. Untersucht werde, ob eine enge Familienangehörige möglicherweise ihre Aufsichtspflicht verletzt habe, bestätigte der Sprecher der Behörde, Dirk Germerodt, die Ermittlungen gegenüber Landeswelle Thüringen.
In der vergangenen Woche war das kleine Mädchen in Mühlhausen beim Entenfüttern in die Unstrut gefallen und ertrunken. Mit dabei, aber nicht in unmittelbarere Nähe, sollen mehrere Kinder und Erwachsene gewesen sein. Laut Germerodt sollen nun die genauen Umstände des tragischen Vorfalls näher untersucht werden.
Made with ❤ at zwetschke.de