Sicher böllern: Tipps der Feuerwehr zu Silvester

Nach zwei Jahren Corona-Pause freuen sich die Feuerwerks-Fans: es darf wieder gezündelt und geböllert werden! Feuerwerk ist schön, keine Frage. Allerdings bedeutet der Jahreswechsel für die Rettungskräfte auch Dauerbetrieb. Leider geht beim Feuerwerkzünden zu oft etwas schief.

Tipps der Feuerwehr für das sichere Böllern


Genau deswegen startet die Feuerwehr eine Aufklärungsinitative, um Brände und Verletzungen zu vermeiden. Acht Tipps gibt sie Feuerwerksfans auf dem Weg:

  • Feuerwerkskörper und Raketen sind „Sprengstoff“. Lassen Sie Jugendliche unter 18 Jahren nicht damit hantieren.
  • Beachten Sie unbedingt die Gebrauchshinweise der Hersteller. Mit wenigen Ausnahmen ist eine Verwendung von Feuerwerk in geschlossenen Räumen verboten.
  • Nehmen Sie nach dem Anzünden einen ausreichenden Sicherheitsabstand ein. Werfen Sie Feuerwerkskörper und Raketen nicht blindlings weg – und zielen Sie niemals auf Menschen. Zünden Sie nicht gezündete Feuerwerkskörper (Blindgänger) niemals noch einmal.
  • Stellen Sie auf keinen Fall Feuerwerkskörper selbst her oder erwerben illegal vertriebenes Feuerwerk. Hierbei kann es zu schwersten Verletzungen kommen!
  • Bewahren Sie Feuerwerkskörper so auf, dass keine Selbstentzündung möglich ist. Tragen Sie Feuerwerk niemals am Körper, etwa in Jacken- oder Hosentaschen.
  • Schützen Sie Ihre Wohnung in der Silvesternacht vor Brandgefahren. Entfernen Sie Möbel, Hausrat und andere brennbare Gegenstände von Balkonen und Terrassen. Halten Sie Fenster und Türen geschlossen.
  • Wählen Sie bei einem Brand oder Unfall sofort den Notruf 112. Nur eine schnelle Meldung bietet Gewähr für effektive Hilfe.

Hier darf kein Feuerwerk gezündet werden


Zünden Sie Feuerwerkskörper nur dort, wo dies auch erlaubt ist. Das Abbrennen der Böller in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen ist untersagt. Dieses Verbot gilt auch für Fachwerk- und Reetdachhäuser. Das gilt generell und thüringenweit. In einigen Kommunen ist es auch dieses Jahr untersagt zu zünden. Dies gilt beispielsweise für die historischen Altstädte von Weimar, Rudolstadt und Bad Langensalza. Hier wurden Verbotsverfügungen erlassen, wie eine Behördensprecherin am Mittwoch auf Anfrage mitteilte.

Auch in Bad Blankenburg, Gotha, Saalfeld, Schleusingen und Wasungen ist das Abbrennen von Raketen, Böllern und Batterien in Teilbereichen der Städte verboten. Wunderkerzen, Knallerbsen und Tischfeuerwerk dürfen aber weiterhin genutzt werden.

In Gotha gilt das Böllerverbot für den Bereich um das Schloss Friedenstein, in Rudolstadt für die Heidecksburg und in näherer Umgebung der Stadt. In Bad Langensalza sollen die mittelalterlichen Fachwerkhäuser vor Schäden durch Silvesterraketen geschützt werden, in Weimar unter anderem Stadtschloss und Frauenplan.

So kann hoffentlich jeder gut und sicher ins neue Jahr rutschen!

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