Neuerungen im April

Neuer Monat – neue Regeln! Auch während der Corona-Krise müssen sich die Verbraucher auf neue Regelungen und Gesetze einstellen. Und dazu zählen auch Pandemie-Übergangsregeln, die für Erleichterung in Ihrem Geldbeutel sorgen sollen, wenn Sie kurzfristig arbeitslos geworden sind oder durch Kurzarbeit auf einen Teil Ihres Einkommens verzichten müssen.

Kurzfristige Gesetzesanpassungen wegen der Corona-Krise


Hartz IV ohne Prüfung

Ein halbes Jahr lang verzichten die Jobcenter darauf, zu überprüfen, wie hoch das Vermögen und die Wohnungsmiete von Betroffenen ist.
Außerdem müssen Hartz-IV-Empfänger auch nicht mehr persönlich in ihrem Jobcenter vorsprechen, sondern können auch einfach zum Telefonhörer greifen und anrufen.
Die Anträge auf Arbeitslosengeld können Sie per Telefon oder auch online stellen.

Kündigungsschutz für Mieter wird ausgeweitet

Sollten Einkommensausfälle dazu führen, dass Mieter ihre Miete nicht zahlen können, sind Kündigungen jetzt aufgrund der Corona-Krise verboten. Diese Regelung soll zunächst für Mietschulden aus dem Zeitraum 01. April bis 30. Juni 2020 gelten. Eine Verlängerung bis zum 30. September 2020 ist aber möglich.
Vorher konnte der Vermieter das Mietverhältnis kündigen, wenn zwei Monate in Folge keine Miete gezahlt wurde.
Grundsätzlich gilt aber weiterhin: Mieter müssen ihre Miete zahlen. Die Verpflichtung wird nur aufgeschoben. Die Zahlungsrückstände müssen spätestens nach zwei Jahren – also zum 30. Juni 2022 – beglichen werden.

Eigentümer dürfen Darlehen pausieren

Nicht nur die Mieter könnten unter den Zahlungsverpflichtungen zusammenbrechen, auch Eigentümer stottern jeden Monat ihre Raten ab. Wenn diesen aufgrund der Corona-Krise ebenfalls die Einkommen wegbrechen, soll es eine gesetzliche Stundungsregelung geben. Diese sieht vor, dass alle Verbraucherdarlehensverträge, die vor dem 15. März 2020 geschlossen wurden, für drei Monate maximal pausieren können.
Voraussetzung dafür ist ein Beleg, dass der Eigentümer durch die Corona-Krise von Verdienstausfällen betroffen ist – und dieser Ausfall dazu führt, dass sein Lebensunterhalt gefährdet ist.

Kinderzuschlag

Eltern mit Verdienstausfällen haben ab April leichteren Zugang zum Kinderzuschlag (KiZ). Dieser Zuschlag unterstützt Familien, in denen der elterliche Verdienst nicht für die gesamte Familie reicht. Um diese Familien zu unterstützen, wird die Berechnungsgrundlage verkürzt: Bisher war das Durchschnittseinkommen der letzten sechs Monate die Berechnungsgrundlage. Ab April muss nur noch das Einkommen des letzten Monats vor Antragstellung nachgewiesen werden. Diese Regelung soll bis Ende September gelten.

Kindergarten- und Hortbeiträge ausgesetzt

Thüringens Bildungsminister Helmut Holter hatte den Thüringer Eltern schon angekündigt, dass die Kindergartenbeiträge für die Zeit, in der keine Betreuung stattfindet, ausgesetzt werden. Inwiefern die Kindergärten bzw. die Träger ihre laufenden Kosten erstattet bekommen, soll noch geklärt werden.

Deutsche Bahn verkürzt Angebot auf Thüringer Linien

  • RE 1: Glauchau – Gera – Jena – Erfurt – Gotha – Leinefelde – Göttingen
    Die Züge verkehren im Zwei-Stunden-Takt zwischen Göttingen, Erfurt, Gera und Glauchau.
  • RE 2: Erfurt – Bad Langensalza – Leinefelde – Eichenberg – Kassel-Wilhelmshöhe
    Bis auf wenige Einzelleistungen entfallen die Züge dieser Linie.

  • RE 3: Altenburg/Greiz – Gera – Jena – Erfurt Hauptbahnhof
    Die Züge verkehren im Zwei-Stunden-Takt zwischen Gera und Greiz. Die Fahrten zwischen Erfurt – Jena – Altenburg sowie die Taktverdichter Erfurt – Jena-Göschwitz fallen aus.

  • RE 7: Erfurt – Arnstadt – Suhl – Grimmenthal – Schweinfurt – Würzburg
    Die Züge verkehren im Zwei-Stunden-Takt zwischen Erfurt und Würzburg.
  • RE 18: Jena-Göschwitz – Naumburg – Halle (Saale)
    Die Züge dieser Linie entfallen.

  • RE 55/56: Erfurt – Straußfurt – Sondershausen – Nordhausen
    Die Züge verkehren im Ein-Stunden-Takt zwischen Erfurt und Nordhausen.

  • S 5/S 5X: Zwickau – Altenburg – Leipzig – Leipzig/Halle Flughafen – Halle (Saale)
    Die Züge der S5 verkehren ohne Einschränkungen. Die Züge der Linie S5 X entfallen. Zwischen Halle (Saale) und Altenburg besteht ein Stundentakt. Zwischen Altenburg und Zwickau verkehren die Züge im Zwei-Stunden-Takt.

  • RB 52: Erfurt – Bad Langensalza – Mühlhausen – Leinefelde
    Die Züge verkehren im Zwei-Stunden-Takt zwischen Erfurt und Leinefelde.

  • RB 53: Gotha – Bad Langensalza
    Die Züge verkehren im Zwei-Stunden-Takt zwischen Gotha und Bad Langensalza.
Alle aktuellen Änderungen sind auch weiterhin in den Fahrplänen auf der Website der Deutschen Bahn vermerkt.

Generelle Gesetze und Regelungen ab April


Fliegen wird teurer


Ein Großteil der Maschinen bleibt derzeit ab Boden, dennoch gelten ab heute neue Regeln, die das Fliegen generell unattraktiver machen sollen. Denn: Fliegen ist klimaschädlich. Deshalb steigen ab heute die Steuern auf Flugtickets.
Das bedeutet im Detail:

  • Die Luftverkehrsteuer für Flüge im Inland und in EU-Staaten verteuert sich auf 13,03 Euro/Ticket.
  • Bei längeren Flügen bis 6.000 km steigt sie auf 33,01 Euro.
  • Bei noch längeren Strecken sollen etwa 18 Euro draufgeschlagen werden, insgesamt also 59,43 Euro.
Vermutlich schlagen die Airlines diese Steuer zum Teil auch auf die Ticketpreise drauf.

Mindestlohn im Baugewerbe steigt

Für die mehr als 800.000 Angstellten im Baugewerbe in Deutschland steigt ab heute der Lohn.
Das bedeutet für Hilfsarbeiten gibt es ab heute einen Mindestlohn von 12,55 Euro/Stunde.

Neue Regeln für Bafög-Rückzahler

Die alte Rückzahlungsregelung besagte, dass der Bafög-Empfänger seine Schulen mit einer Rate von maximal 105 Euro/Monat zurückzahlen muss. Die höchste Rückzahlsumme lag bei 10.000 Euro.
Die neue Regelung besagt jetzt, dass der Bafög-Rückzahler maximal für 77 Monate 130 Euro/Monat zurückzahlen muss – abhängig vom Einkommen. Das sind maximal 10.010 Euro Rückzahlung.
Zur Beruhigung gilt aber: Wer wegen eines zu geringen Einkommens eine niedrigere Rückzahlung als 130 Euro/Monat beantragt, ist nach 77 Monaten ebenfalls schuldenfrei.


 

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