Thüringen setzt kurzfristig die neuen Quarantäne-Regeln um, auf die sich Bund und Länder verständigt haben. Es geht um die Kontaktpersonen sowie Infizierte im Zusammenhang mit der Omikron-Variante des Virus, teilte das Gesundheitsministerium mit.
Ausnahmen bei der Quarantäne
Ausgenommen von der Quarantänepflicht seien Menschen ohne Corona-Symptome, die geboostert sind oder bei denen die vollständige Impfung oder eine Genesung nicht länger als drei Monate zurückliegen.
Freitestung möglich
Für alle anderen Kontaktpersonen gelte bei einer nachgewiesenen Infektion mit der Omikron-Variante oder bei einem konkreten Verdacht eine Quarantäne-Dauer von zehn Tagen. Eine Verkürzung auf sieben Tage sei bei Vorlage eines negativen Testergebnisses - PCR- oder Antigenschnelltest - möglich. Bei Mädchen und Jungen unter 18 Jahre sei bei einem negativen Test eine Verkürzung auf fünf Tage erlaubt, erklärte das Ministerium. Das gelte allerdings nicht für Jugendliche, die während einer Ausbildung in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen oder Einrichtungen der Eingliederungshilfe arbeiteten.
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