In welchen Geschäften muss in Thüringen ab heute ein Mundschutz getragen werden:
in Lebensmittelgeschäftenin anderen Geschäften kleiner als 800 Quadratmeter, die heute wieder aufmachen
Bäckereien und Fleischereien, Getränke-, Wochen- und Supermärkte sowie Hofläden
Banken und Sparkassen
Drogerien
Sanitätshäusern
Optikern
Hörgeräteakustikern
Filialen der Deutschen Post AG und Paketstellen von Logistikunternehmen
Abhol- und Lieferdienste
Wäschereien und Reinigungen,
Tankstellen, Kfz-Handel einschließlich Kfz-Teileverkaufsstellen und Fahrradgeschäfte
Zeitungs- und Tabakwarengeschäfte
Buchhandelsgeschäfte
ab 4. Mai auch beim Friseur
Jena
In Jena gilt die Mundschutzpflicht zusätzlich auch beim Betreten von Handwerks- oder Dienstleistungsunternehmen, an der Arbeit, wenn mehr als eine Person in einem Raum arbeitet, in öffentlichen Räumen, in denen der Abstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann und beim Betreten überdachter Verkehrsflächen von Einkaufszentren (z.B.: Goethe Galerie, Neue Mitte, Burgaupark).Weimar
In Weimar gilt zusätzlich in allen Gebäuden der Stadtverwaltung die Pflicht zur Verwendung von Mund-Nasen-Bedeckungen.Gera
In Gera muss ein Mundschutz zusätzlich in Parks getragen werden.Nordhausen
In Nordhausen gilt zusätzlich, dass das Nichttragen eines Mund-Nasen-Schutzes als Ordnungswidrigkeit verfolgt wird, da im Landkreis Nordhausen bereits seit zwei Wochen diese Regelung gilt. Außerdem besteht im Einzelhandel ein generelles Verkaufsverbot an Kunden ohne Mund-Nasen-Bedeckung.