Lockerungen in Thüringen
Die Verkündung der neuen Maßnahmen vom 15. April haben für Thüringen folgende Auswirkungen, heißt es aus der Thüringer Staatskanzlei:
- Die Kontaktbeschränkungen bleiben bestehen – mindestens bis zum 3. Mai diesen Jahres.
- Übernachtungsangebote werden nur für notwendige Zwecke zur Verfügung gestellt. Touristen bleiben draußen.
- Ab dem 27. April sollen unter Hygieneauflagen weitere Geschäfte wieder öffnen dürfen:
- Geschäfte mit bis zu 800m² und welche, die ihre Fläche auf 800m² nachweislich reduzieren, dürfen wieder öffnen.
- Buchhandlungen, Fahrradläden und KFZ-Händler dürfen wieder öffnen – unabhängig der Ladenfläche.
- Auch Friseurbetriebe dürfen mit spezifischen Schutzmaßnahmen ab dem 4. Mai wieder öffnen.
- Großveranstaltungen bleiben bis zum 31. August verboten.
- Die Empfehlung, auf private Reisen und Besuche von Verwandten zu verzichten, bleibt bestehen.
Schulen
Ab dem 27. April sollen auch die ersten Schüler wieder in die Schulen dürfen. Zunächst bleibt dieses den Abiturklassen zur Vorbereitung der Prüfungen gewährt. Ab dem 04. Mai sollen schrittweise die ersten Klassen folgen. Beginnend bei den Abschlussklassen der Grund-, Regel-, Förder- und Gemeinschaftsschulen sowie der Berufsbildenden Schulen. Ein Mix aus Unterricht in den Schulen und digitalen Angeboten muss weiter laufen.Auch die Kindertagesbetreuung wird ab Mai schrittweise geöffnet werden.
Kultur und Religion
Auch ab dem 27. April gilt eine Lockerung für Kulturangebote. Zoologische und Botanische Gärten dürfen dann wieder öffnen, genauso wie Freilichtmuseen. In Galerien, Museen und Ausstellungshallen wird dringend eine Nutzung eines Mund-Nasen-Schutzes empfohlen.Die Kirchen bleiben vorerst weiter für Gottesdienste geschlossen. Hier soll sich mit den zuständigen Religionsvertretern im Freistaat über religiöse Veranstaltungen ab dem 4. Mai verständigt werden.