Kontaktverbot für 14 Tage
Ab Mittwoch den 25. März gilt in ganz Thüringen ein Kontaktverbot für die folgenden 14 Tage. Die entsprechende Verordnung hat Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) am Dienstag vorgestellt. Darin heißt es, dass man sich im öffentlichen Raum nur noch alleine, zu zweit oder im Kreise der Angehörigen des eigenen Haushalts aufhalten darf. Trotzdem gibt es noch keine Ausgangssperre. Die Wege zur Arbeit, der Notbetreuung der Kinder, Einkäufe oder Arztbesuche bleiben weiter erlaubt. Für die Wege dorthin gelten allerdings die oben genannte Richtlinien. Auch Sport an der frischen Luft kann weiterhin nachgegangen werden - alleine oder eben maximal zu zweit.„Wir möchten, dass die Menschen eine Möglichkeit haben, in ihre Gärten zu gehen.“ - Bodo RamelowDie Entscheidung gegen eine Ausgangssperre begründete Ministerpräsident Ramelow damit, dass den Menschen weiterhin auch der Weg in den Garten zum Beispiel ermöglicht bleiben soll. Man soll sich in der Natur betätigen können. Deswegen blieben auch die Bau- und Gartenmärkte offen.
Kindergarten- und Hortbeiträge werden ausgesetzt
In seiner Pressekonferenz verkündete Ramelow neben dem Kontaktverbot auch den Beschluss, dass Kindergarten- und Hortbeiträge für geschlossene Kindergärten oder Horte nicht erhoben werden.Seit vergangenem Dienstag befinden sind die Kindergärten und Schulen geschlossen. Lediglich Kinder von systemrelevanten Berufen werden in einer Notbetreuung in den geschlossenen Einrichtungen beschäftigt. Die hatte die Thüringer Landesregierung in einem Erlass explizit genannt.