Mal wieder steht eine Preiserhöhung bei Fahrscheinen für Bus und Bahn ins Haus. Kurz vor Einführung des Deutschlandtickets dreht der VMT und seine Partnerunternehmen nochmal ordentlich an der Preisschraube - um ungefähr acht Prozent werden die Tickets im Verbundgebiet dann ab 1. April teurer werden. Als Grund für die Erhöhung nennt der VMT die exorbitant gestiegenen Energiekosten, die auch mit der aktuellen Erhöhung nur teilweise abgefangen werden können.
Nicht die Preiserhöhung an sich, sondern den Umgang mit bereits gekauften Fahrkarten, hat nun den Unmut der Verbraucherzentrale erregt.
Vor dem 1. April gekaufte Tickets können die Kunden noch bis 30. Juni 2023 verfahren, danach können die Tickets gegen den entsprechenden Aufpreis umgetauscht oder gegen Erstattung des Originalpreises abgegeben werden. Das Problem: Diese Umtausch-Regelung soll nicht für bereits angebrochene 4-Fahrten-Karten gelten. Im schlimmsten Fall verfallen für den Kunden also drei schon bezahlte Tickets - je nach Tarifgebiet bedeutet das einen Verlust von bis zu 50 Euro, sagt Ralf Reichertz von der Verbraucherzentrale Thüringen.
"Uns geht es jetzt tatsächlich um die Frage, ob man das darf. Dürfen der VMT und die einzelnen Verkehrsbetriebe tatsächlich sagen, nach sechs Monaten ist dein Ticket wertlos und du bekommst nichts - oder aber muss nicht auch für das 4-Fahrten-Ticket eine Regelung angeboten werden", erklärt Reichertz.
Die Verbraucherzentrale fordert eigenen Angaben zufolge nun in ihrer Abmahnung vom VMT eine Unterlassungserklärung für die Umtauschregelung. Weiterhin empfiehlt Ralf Reichertz den Kunden, wirklich nur Tickets in einem Umfang zu kaufen, der auch zeitnah abgefahren werden kann. Es lohne sich derzeit nicht, sich mit Tickets zu bevorraten, die man vielleicht nur irgendwann in einem nicht absehbaren Zeitrahmen nutzt.
Der VMT wollte sich unter Berufung auf das laufende Verfahren noch nicht zum Thema äußern.
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