Besonders besorgniserregend ist das mit Hinblick auf die Entwicklung in den nächsten Jahren, in denen immer mehr niedergelassene Ärzte in Rente gehen werden - dem Gesundheitsministerium zufolge ist ein Drittel der Hausärzte in Thüringen 60 Jahre und älter. Um Ärzte-Nachwuchs wird sich deshalb redlich bemüht.
Stipendien sollen Studenten an den Freistaat binden
Der Landkreis Meiningen hat im letzten Jahr in Eigeninitiative ein Stipendiaten-Programm für Medizinstudenten gestartet, die sich verpflichten, nach dem Studium mindestens fünf Jahre im Kreis zu arbeiten. Ähnlich gelagert ist das "Thüringen-Stipendium", mit dem Ärzte in Weiterbildung gefördert werden sollen, die den Facharzt Innere Medizin oder Allgemeinmedizin oder zum Facharzt für Augenheilkunde absolvieren. Auch hier verpflichten sich die Stipendiaten für die Dauer von mindestens vier Jahren als Arzt an der vertragsärztlichen Versorgung in Thüringen teilzunehmen.
Bevorzugte Vergabe von Studienplätzen
Einen weiteren Schritt geht nun das Gesundheitsministerium mit einem neuen Gesetzentwurf, den Ministerin Heike Werner (Linke) am Dienstag in Erfurt vorstellte.An der Universität Jena sollen demnach voraussichtlich ab dem Wintersemester 2024/25 sechs Prozent der Medizin-Studienplätze für Bewerber reserviert werden, die sich vorab zu einer mindestens zehnjährigen Hausarzttätigkeit in einer Ärztemangelregion in Thüringen verpflichten. Das würde bedeuten, dass 17 der aktuell 286 Studienplätze an Thüringens bislang einziger Ärzte-Ausbildungsstätte für eine solche Vorab-Quote zur Verfügung stehen. Die Landesregierung setzt damit einen Landtagsbeschluss aus dem Jahr 2020 um, in dem eine solche Quote gefordert wird. Die Quote soll laut Werner regelmäßig neu evaluiert werden.
Damit Studierende nach ihrem Studium die Bedingungen auch erfüllen, sollen wirksame Sanktionen platziert werden. So könne laut Werner bis zu 250.000 Vertragsstrafe drohen, sollten die 10 Jahre Hausarzttätigkeit nicht eingehalten werden.
Verschiedene Faktoren sollen bei Vergabe berücksichtigt werden
Bei der Vergabe der 17 Studienplätze soll nicht mehr der Abi-Durchschnitt allein zählen, sondern es ging um das Zusammenspiel verschiedener Faktoren, so Werner. Die fachliche Eignung, Empathie, Kommunikationsfähigkeit und die Motivation als niedergelassener Arzt tätig zu werden, soll in die Entscheidung zur Platzvergabe mit einfließen. Dies soll in einem Zugangstest, aber auch im persönlichen Bewerbungsgespräch evaluiert werden.
Der Gesetzentwurf soll einem Ministeriumssprecher zufolge voraussichtlich Ende Mai vom Kabinett beschlossen und im Juni erstmals im Landtag behandelt werden. Die Arbeit an dem sogenannten Hausärztesicherstellungsgesetz hatte sich wegen der Corona-Pandemie verzögert.
(red/dpa)