Straßen zum Teil spiegelglatt
Gefrierender Regen sorgte und sorgt am Montag in Thüringen für Glatteis. Der Deutsche Wetterdienst warnt vor allem am Vormittag vor starker Eisbildung. Manche Straßen sind deshalb gesperrt oder durch Unfälle teilweise blockiert.
Auf der A4 Richtung Dresden gab beispielsweise es in den Morgenstunden einen Unfall am Kreuz Erfurt mit einem querstehenden LKW und einem PKW.
Schülerverkehr und ÖPNV betroffen
Viele Eltern mit schulpflichtigen Kindern müssen sich für Montag auch einen neuen Plan überlegen, denn in manchen Regionen fallen ÖPNV und Schülerverkehr vorerst aus. Die Regionalbus GmbH & die Verkehrsgesellschaft Südharz mbH informierten, dass aufgrund der aktuellen Wetterwarnung und der Glatteisgefahr vorerst keine Schülerbeförderung, kein öffentlicher Personennahverkehr und keine Taxen fahren. Dies betrifft die Buslinien im im östlichen Kyffhäuserkreis und im Großraum Sangerhausen, im Landkreis Mansfeld-Südharz. Die Einschränkung soll vorerst bis zum Mittag gelten.
Polizei: Unfallhäufigkeit in Thüringen unterschiedlich
Die Polizeidienststelle in Erfurt war und ist mit vielen, vor allem kleineren Unfällen beschäftigt, zum Beispiel sind Autos in geparkte Autos oder an Hauswände gerutscht. In Erfurt Nord ist ein Mann in ein Flussbett gerutscht, wie uns die Pressesprecherin der Polizei Erfurt auf Anfrage mitteilte.
Die Landespolizeiinspektion Jena hatte gute Nachrichten: Hier gab es keine Glätteunfälle.
Arbeitesrecht: Muss ich bei Glatteis zur Arbeit?
Sie merken es heute: Bei Glatteis ist der Arbeitsweg deutlich beschwerlicher, sowohl für Autofahrer, als auch für Pendler im ÖPNV. Doch dürfen Arbeitnehmer in Fällen von Glatteis einfach zu Hause bleiben?
Die wichtigste Frage ist: Werde ich als Arbeitnehmer trotzdem bezahlt? Hier gilt der Grundsatz: „Ohne Arbeit kein Lohn.“ Dieser hat allerdings ein paar Ausnahmen, beispielsweise Krankheit oder Urlaub. Auch wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer aus betriebstechnischen Gründen nicht beschäftigen kann, muss der Lohn weiter gezahlt werden.
Der Arbeitgeber muss aber nicht das allgemeine Lebensrisiko des Arbeitnehmers tragen. Dies umfasst auch, nach Ansicht der Rechtssprechung, das sogenannte „Wegerisiko“. Können Arbeitnehmer also wegen Glatteis, Überschwemmungen oder Störungen im ÖPNV nicht zur Arbeit kommen, entfällt der Lohnanspruch für diesen Zeitraum. Das Gehalt kann also anteilig gekürzt oder ganz einbehalten werden. Der Arbeitgeber könnte den Arbeitnehmer unter bestimmten Umständen auch abmahnen oder kündigen.
Um solche Szenarien zu vermeiden, sollte der Arbeitnehmer seinen Chef rechtzeitig informieren, dass er zu spät oder gar nicht kommt. In den meisten Fällen lässt sich dann gemeinsam eine Lösung finden und Sie als Arbeitnehmer müssen nicht auf Ihren Lohn verzichten.