Gleiche Bezahlung in Ost und West: Das gilt für viele Beschäftigte des Deutschen Roten Kreuzes ab 1. Januar 2026 in Thüringen.
Die DRK-Landesgemeinschaft hat sich nach Verhandlungen verständigt nach einer Übergangszeit der DRK-Bundestarifgemeinschaft und damit dem Reformtarifvertrag beizutreten. Die Übergangsregelungen beinhalten eine Angleichung der Löhne und der Arbeitsbedingungen in verschiedenen Stufen. Los geht’s ab Januar. Die Arbeitszeiten werden ebenso sinken wie gleichzeitig die Löhne steigen werden. Ab 1. Januar 2026 gilt dann der bundesweit einheitliche Reformtarifvertrag. Der Abschluss gilt für alle DRK-Kreisverbände in Thüringen, welche Mitglied in der Landestarifgemeinschaft sind.
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