Corona-Krise trifft auch Thüringer Bestatter

Die Corona-Krise betrifft uns derzeit alle – auch die Branchen, von denen wir es nicht erwartet hätten. Denn auch die Thüringer Bestatter stecken in der Krise: ihnen fehlt es an Schutzkleidung. Die Landesregierung hat die etwa 260 Bestatter in Thüringen zwar schon unterstützt, allerdings nur in geringen Mengen, die laut Ronald Häring, stellvertretender Vorsitzender des Bestatterverbandes Thüringen, „überschaubar“ und „ein Tropfen auf dem heißen Stein“ sind.

Schutzausrüstung nicht nur für Verstorbene an Corona-Virus

Dabei ist die Schutzausrüstung derzeit für Bestatter essentiell – und dabei geht es nicht in erster Linie um die am Corona-Virus Verstorbenen, sondern vor allem die anderen Todesfälle: „Weil wir teilweise gar nicht ohne Schutzkleidung in die Institutionen hereingelassen werden, in die Seniorenheime, in die Krankenhäuser – egal, woran die Person verstorben ist“, so Häring.

Bundesweit werden diese Erfahrungen jetzt zusammengetragen und gesammelt und es wird überlegt, inwieweit eine Notreserve sinnvoll ist und angeschafft werden sollte.
Häring freut sich besonders über die Gesprächsbereitschaft der Verantwortlichen in Thüringen: „Ich kann mir vorstellen, wenn sich die Wogen geglättet haben und wenn sich Gesprächsrunden finden, dass man dann auch zu Lösungen kommt.“

Sollte es zu Engpässen bei der Schutzkleidung kommen, müsste man auch mal bei einem Kollegen anrufen und diesen um Hilfe bitten, „Wettbewerb hin oder her!“, sagt Häring.

Ablauf bei Beratungsgesprächen geändert

Die Corona-Krise trifft die Bestatter aber auch in ihrem normalen Arbeitsablauf: Beratungsgespräche finden zumeist am Telefon oder übers Internet statt. Im persönlichen Kontakt halten Berater und Beraterinnen den geforderten Mindestabstand zu den Kunden. Flächen und auch Hände werden entsprechend desinfiziert.
Die Punkte, die im Beratungsgespräch besprochen werden, sind im Groben so geblieben – einige entfallen jedoch, aufgrund der derzeitigen Beschränkungen: wie beispielsweise das Trauer-Café oder die Dekoration der Trauerhalle.

Auch Trauerfeiern unterliegen Beschränkungen

Auch die Trauerfeiern müssen aufgrund der Corona-Krise angepasst werden: Wenn möglich, sollten Trauerfeiern nach hinten verschoben werden. Wenn dies nicht möglich ist, findet die Trauerfeier unter freiem Himmel und auch nur im sehr engen Kreis der Verwandten statt.

Eine Aufbahrung ist im Falle eines Corona-Verstorbenen nicht möglich. Es wird auch auf die amtsärztliche Untersuchung vor einer Einäscherung verzichtet, wenn ein Corona-Verstorbener im Sarg eingebettet ist – dann bleibt dieser auch verschlossen.

Keine Angst vor Ansteckung

Das Bestattungshaus Gotha ist ein Markenzeichen-Institut, weshalb Ronald Häring auch keine Angst vor möglichen Ansteckungen hat. Denn diese Institute zeichnen sich dadurch aus, dass die Mitarbeiter vollumfänglich ausgebildet sind – auch im Umgang mit infizierten Verstorbenen. „Das ist kein Unterschied mit einem Verstorbenen an Hepatitis C beispielsweise oder Corona, die Handlungsweisen sind dieselben“, so Häring.

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