Wer darf bei seinem Arbeitgeber um eine Auskunft zum Gehalt der Kollegen bitten? Mit dieser Frage beschäftigt sich heute das Bundesarbeitsgericht in Erfurt. Konkret geht es um Selbstständige, die einen größtenteils für einen Arbeitgeber arbeiten. Hier soll geklärt werden, ob sie Auskunftsrechte über die Bezahlung ihrer Kollegen mit vergleichbaren Aufgaben haben.
Die sogenannten arbeitnehmerähnlich Beschäftigten werden in dem Gesetz nicht explizit als Auskunftsberechtigte genannt. Je nach Urteil des Bundesarbeitsgericht könnte diese Lücke künftig gefüllt werden. Geklagt hat die Mitarbeiterin eines Fernsehsenders. Vor dem zuständigen Landesarbeitsgericht bekam sie allerdings kein Auskunftsrecht zugesprochen.
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