Abhängig von Corona-Situation
Die beiden zusätzlichen freien Tage nach den Ferien am 3. und 4. Januar bleiben bestehen. In der Zeit sollen die Schulen die aktuelle Infektionslage bewerten. Je nach Einschätzung könnte es dann ab dem 5. wirklich zumindest teilweise in Präsenz weitergehen. Das Ministerium sieht einerseits Unterricht in festen Lerngruppen vor Ort vor. Die zweite Möglichkeit wäre Wechselunterricht, also die Hälfte der Schüler lernt in Präsenz, die andere von zuhause aus und in regelmäßigen Abständen wird getauscht. Wenn beide Varianten aufgrund der Infektionslage nicht möglich sind, kann das zuständige Schulamt auch wieder Distanzunterricht anordnen.Ausnahmen von dieser Regelung gibt es für Schüler der Oberstufen an Gymnasien, Abschlussklassen der Fachschule im Fachbereich Sozialwesen sowie für Berufsschüler mit 3,5-jähriger Ausbildung, bei denen die Abschlussprüfungen oder der erste Teil der gestreckten Abschlussprüfungen bevorstehen. Für sie gibt es Präsenzunterricht.
Sollte es wieder Distanzunterricht geben, wird für Kinder von Beschäftigten der kritischen Infrastruktur eine Notbetreuung eingerichtet. An allgemein bildenden Schulen allerdings nur bis Klasse 6, an Förderschulen dagegen für alle Klassenstufen.