Mit der Frage, wann nicht genommener Urlaub verjährt und wie das bei langwieriger Krankheit ist, beschäftigt sich heute das Bundesarbeitsgericht in Erfurt. Erwartet werden Grundsatzurteile der höchsten deutschen Arbeitsrichter, die Auswirkungen auf viele Arbeitnehmer in Deutschland mit offenen Urlaubsansprüchen haben könnten.
Es geht im Kern darum, ob die deutsche Verjährungsfrist, die bei arbeitsrechtlichen Fragen bei drei Jahren liegt, mit der europäischen Rechtsprechung vereinbar ist oder gekippt wird.
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