Thüringer Schulen schließen am Dienstag

Thüringen schließt ab Dienstag, 17. März, alle Schulen und Kitas. Das teilte Thüringens Bildungsminister Helmut Holter (Linke) am Freitag mit. Die Regelung gelte zunächst bis zum Ende der Osterferien. Zuvor hatten sich wegen der Infektionsgefahr bereits mehrere Bundesländer zu Schulschließungen entschieden.

Einzelne Landkreise haben eine Schulschließung bereits ab Montag, 16. März, angeordnet.

„Die Zeit bis zum Dienstag wird nun intensiv genutzt, um geordnete Schul- und Kitaschließungen vorzubereiten“, sagt Bildungsminister Helmut Holter. Teil der Weisung des Gesundheitsministeriums ist auch die Bereitstellung von Notfallbetreuungsangeboten in Schulen und Kindertagesstätten. Diese werden, um die Kontakte so begrenzt wie möglich zu halten, nur für einem eng begrenzten Personenkreis angeboten werden können.

Die Bereitstellung von Lernstoff für Schülerinnen und Schüler wird durch die Schulen für die Zeit der Schulschließung sichergestellt.

Für Rückfragen aus der Bevölkerung wird das Bildungsministerium erneut eine Hotline unter der Nummer 0361 57 – 3411 500 einrichten. Sie wird am Montag ab 7 Uhr freigeschaltet.


Für den Unterricht am Montag gelten die Regeln von Donnerstag

Folgende Personen dürfen die Schulen ab sofort nicht mehr betreten:

  • An COVID-19 erkrankte Personen dürfen die Schule nicht betreten. Sie werden umgehend isoliert und im Krankenhaus behandelt. Sie unterliegen als Erkrankte der Zuständigkeit den Gesundheitsämtern.
  • Personen, die (unabhängig von einer Reise) einen direkten Kontakt (mindestens 15 Minuten Gespräch mit Blickkontakt über kurze Distanz) zu einer Person hatten, bei der das Coronavirus im Labor nachgewiesen wurde, dürfen die Schule innerhalb von 14 Tagen nach dem Kontakt nicht betreten.
  • Personen, die sich in einem vom RKI ausgewiesenen internationalen Risikogebiet aufgehalten haben, dürfen die Schule für insgesamt 14 Tage nach Rückkehr aus diesen Gebieten nicht betreten. Personen, die von sonstigen Auslandsreisen zurückkehren, dürfen die Schule nach wie vor besuchen bzw. dort tätig werden.
  • Personen, die an allgemeinen Erkältungssymptomen leiden (Schnupfen, Husten etc.), dürfen die Schule nicht betreten, solange die Symptomatik anhält.

Für alle sonstigen Personen gilt die Schul- bzw. Arbeits- und Dienstpflicht.

Ein Fernbleiben im Sinne dieser Maßnahmen wird nicht als Verletzung der Schulpflicht gewertet.

Diese aktuellen Entscheidungen erfolgen nach intensiver Abstimmung zwischen dem Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie und dem Bildungsministerium. Sie erfolgen auch im Einklang mit den vorläufigen Festlegungen der Kultusministerkonferenz vom Donnerstag. Das Thüringer Bildungsministerium wird für Eltern eine Hotline schalten, die zunächst am Freitag zwischen 9 und 13 Uhr unter der Nummer 0361 57 – 3411 500 freigeschaltet ist. Weitere Erreichbarkeiten der Hotline werden kurzfristig über die Internetseite https://bildung.thueringen.de/ministerium/coronavirus bekannt gegeben.

Eine Übersicht über die jeweils aktuell ausgewiesenen Risikogebiete finden Sie auf der Homepage des RKI unter https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete.html .

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