Die Thüringer AfD ist mit einem Eilantrag gegen die Corona-Beschränkungen gescheitert. Der Verfassungsgericht hat entschieden, dass die Einschränkungen wegen des Virus nicht bis zur Hauptverhandlung ausgesetzt werden.
Die Partei will prüfen lassen, ob die Landesregierung mit den Verordnungen über das Ziel hinaus geschossen ist, sagte der stellvertretende AfD Chef Stefan Möller. Das Gericht begründete die Entscheidung zum Eilantrag heute damit, dass die Grundrechtsverletzungen durch die Einschränkungen hinsichtlich des verfolgten Ziels eines effektiven Infektionsschutzes eher von geringem Gewicht sind. Diese müssten deshalb vorübergehend so hingenommen werden.
Made with ❤ at zwetschke.de