Zivilcourage heißt, dass bei Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten „zum einen aktiv dagegen eingeschritten wird und zum anderen, dass sich die Bevölkerung auch bei uns als Zeugen zu Verfügung stellt“, erklärt der Pressesprecher der Landespolizeiinspektion, Patrick Martin.
Das kann man tun
„Sie müssen das leisten, was sie leisten können“, sagt Martin. „Wenn sie sich als weit körperlich unterlegen sehen, können sie natürlich nicht körperlich einschreiten.“ Aber man dürfe auch nicht nur zuschauen. So sollte man die kostenfreie Rufnummer 110 wählen und danach als Zeuge bei der Polizei auszusagen.Bei Vorfällen in Bus oder Bahn
In öffentlichen Verkehrsmitteln könne man auch andere Fahrgäste oder das Fahrpersonal um Hilfe bitten, sagt Martin. Wenn man völlig allein sei und es keinen anderen Ausweg gebe, bestehe auch die Möglichkeit, den Notknopf zu drücken oder die Notbremse zu ziehen.Körperlich eingreifen
Wenn man körperlich eingreifen will, solle man auf Weichteile des Angreifers abzielen, erklärt Patrick Meißgeier, Leiter einer Schule für Selbstverteidigung. Dazu gehörten Augen, Nase – bei lebensbedrohlichen Situationen auch der Hals. Doch bevor man körperlich einschreitet, müsse man versuchen, zu deeskalieren.