Winter-Kurzarbeitergeld für Bauarbeiter
Noch brummt das Baugewerbe, aber schon bald könnte einsetzender Frost die Arbeiten zum Erliegen bringen. Dann können Beschäftigte im Baugewerbe das Saison-Kurzarbeitergeld zur Überbrückung der Wintermonate erhalten. Hierzu ist aber eine Beantragung durch das Unternehmen bei der Agentur für Arbeit erforderlich, darauf weißt die Agentur für Arbeit Gotha hin. Die Gewährung erfolgt innerhalb der sogenannten Schlechtwetter-Saison. Diese reicht für Beschäftigte aus Baubetrieben, dem Dachdeckerhandwerk sowie dem Garten-, Landschafts- und Sportplatzbaugewerbe vom 01. Dezember bis zum 31. März. Die Höhe des Kurzarbeitergeldes richtet sich dabei nach dem ausgefallenen Nettoentgelt.