Was ohne Notbremse gilt
Allgemeine Hygiene- und Abstandsregeln bleiben bestehen
Mehr Kontakte erlaubt
- Eigener Haushalt + max. 2 Personen
- Fest organisierte private Betreuungsgruppen: Betreuender Haushalt + Kinder unter 14 Jahren aus maximal zwei Haushalten
- Bei Beerdigungen/standesamtl. Eheschließungen gilt: Max. 35 Personen
Keine Ausgangsbeschränkungen mehr
Leicht gelockerte Maskenpflicht
- Maskenpflicht besteht weiter
- im ÖPNV, Fernverkehr, Taxen und bei Fußpflege/Friseur sind auch OP-Masken erlaubt (nicht nur FFP2)
Einzelhandel
- Der Einzelhandel ist vollständig geöffnet.
- Für Geschäfte des nicht-täglichen Bedarfs gilt:
- Kund/-innen müssen vor Betreten des Geschäfts ein negatives Testergebnis vorweisen*
- Die Kontaktnachverfolgung muss gewährleistet werden
Körpernahe Dienstleistungen
- Alle Körpernahe Dienstleistungen sowie der Betrieb von Solarien sind erlaubt
- Kund/-innen müssen vorab nur ein negatives Testergebnis vorweisen*, wenn es bei der Inanspruchnahme der Dienstleistung nicht durchgängig möglich ist, eine qualifizierte Gesichtsmaske zu tragen.
Gastronomie
- Gaststätten (Innenräume) bleiben weiterhin geschlossen (Lieferung und Abholung bleibt weiterhin möglich)
- Außengastronomie darf mit vorheriger Terminvereinbarung und mit Kontaktnachverfolgung öffnen
Tourismus
- Campingplätze, Ferienwohnungen und -häuser dürfen Gäste beherbergen
- Hotels und Pensionen bleiben für touristische Zwecke geschlossen
Kultur und Freizeit
Öffnen dürfen:- Autokinos
- Außenbereiche von Zoos, Tierparks, botanischen Gärten, Museen, Gedenkstätten, Burgen und anderen Sehenswürdigkeiten (ein Test ist nicht notwendig)
- Bibliotheken, Archive
- Musik- und Jugendkunstschulen (nur Einzelunterricht)
Bitte beachten Sie mögliche kommunal abweichende Regelungen.