Was ist neu im September

Neuer Monat, neue Verordnungen. Es tritt so einiges in Kraft - hier die aktuelle Übersicht über die wichtigsten Themen.

Elterngeld

Eltern dürfen sich freuen: Es gibt einiges neues in Sachen Elterngeld zugunsten von Eltern. So dürfen Eltern während des Elterngeldbezuges nun 32 statt der vorher gültigen 30 Wochenstunden arbeiten. Eltern von Frühchen werden nun mehr unterstützt: für Kinder, die mindestens sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin geboren wurden, erhalten die Eltern nun einen zusätzlichen Monat Elterngeld. Ist das Kind sogar acht Wochen zu früh auf die Welt gekommen, gibt es zwei zusätzliche Elterngeldmonate, bei zwölf Wochen drei Monate und bei 16 Wochen vier. Außerdem: der Partnerschaftsbonus, der die parallele Teilzeit beider Eltern unterstützen soll, wir auf 24 bis 32 Wochenstunden ausgeweitet, bisher waren es 25 bis 30 Stunden in der Woche.

Kein Elterngeld für Spitzenverdiener

Für Elternpaare, die gemeinsam über 300.000 Euro im Jahr verdienen, soll es künftig kein Kindergeld mehr geben. Bisher war dies erst bei einem gemeinsamen Verdienst über 500.000 Euro im Jahr der Fall. Für Alleinerziehende liegt die Grenze jedoch weiterhin bei 250.000 Euro.

Wahl-O-Mat zur Bundestagswahl wird veröffentlicht

Am 2. September kann man wieder seine politischen Präferenzen durch den Wahl-O-Mat herausfinden. Die Bundeszentrale für politische Bildung stellt den "Wahl-O-Mat" zur kommenden Bundestagswahl online. Die Nutzerinnen und Nutzer können aus 38 Thesenangeben, welche Themen ihnen besonders wichtig sind. Dies wird dann mit den Antworten der jeweiligen Parteien abgeglichen. Neu ist dieses Jahr ein „Parteienvergleich“, mit dem man auf einen Blick sehen kann, wie bis zu drei Parteien zu einem bestimmten Thema stehen. Das Tool soll so eine Hilfe für Unentschlossene sein. 

Agentur für Arbeit setzt wieder auf Präsenz

Wer sich arbeitslos melden möchte, muss dies ab September wieder persönlich tun. Wegen der Corona-Pandemie war es vorübergehend möglich, sich telefonisch oder online arbeitslos zu melden. Nun müssen die Menschen wieder persönlich zur Agentur für Arbeit gehen. Wer sich hingegen arbeitssuchend melden möchte, kann dies auch weiterhin online, per Telefon und auch schriftlich tun.

Corona-Arbeitsschutzverordnung nur noch bis 10. September

Mitte September läuft die aktuelle Corona-Arbeitsschutzverordnung aus. Damit kann künftig auf Maßnahmen zur Kontaktreduzierung am Arbeitsplatz, wie das Home Office zum Beispiel, sowie die Bereitstellung von Masken und Corona-Tests durch den Arbeitgeber wegfallen. Es ist allerdings noch nicht klar, ob die Regelungen eventuell doch noch angesichts steigender Fallzahlen verlängert beziehungsweise geändert werden.

Smart-eID kommt

Auch neu im September: der elektronische Personalausweis. Der kann nun auf dem Smartphone gespeichert werden. Damit sind dann für viele behördliche Angelegenheiten nur noch das Handy mit persönlicher PIN notwendig. Wer die mal vergessen sollte, kann jetzt online eine Ersatz-PIN bestellen, anstatt wie vorher extra beim Amt. Den E-Personalausweis wurde bereit 2010 eingeführt, war aber sehr umständlich in der Handhabung. Für die Übertragung aufs Handy wird allerdings eine App und eine bestimmte Hardware gebraucht, die noch nicht für alle Geräte verfügbar ist. Außerdem neu: Bürgerinnen und Bürger können nun den Punktestand in Flensburg bei der Rentenversicherung eingesehen. Für eine Polizeikontrolle wird allerdings weiterhin der klassische Personalausweis benötigt.

Strengeres Waffenrecht

Nun endet eine Übergangsfrist für die schon im September 2020 eingetretenen Veränderungen im Waffenrecht. Bis zum Stichtag am 01.09.2021 können Personen, die durch die Neuregelungen im Besitz von verbotenen oder nun erlaubnispflichtigen Waffen, wie Schusswaffen, Magazinen oder auch nur Waffenteile sind, diese straffrei bei der Polizei abgeben. Alternativ kann beim BKA eine Ausnahmeregelung beantragt werden.

Die Neuregelungen soll es Extremistinnen und Extremisten schwerer machen, an Waffen zu gelangen. Es wird nun alle fünf Jahre behördlich geprüft, ob noch ein Bedürfnis für den Besitz von Waffen besteht. Bestimmte große Magazine werden gänzlich verboten. Auch ein Check, ob die Person, die gerade Waffen kaufen möchte, extremistisch aufgefallen ist, soll nun Standard werden. Mitglieder von verfassungsfeindlichen Verneinungen wird es untersagt, Waffen zu besitzen, auch wenn die Vereinigung nicht verboten wird.

Für bestimmte Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen gehen die Lichter aus

Eine neue EU-Verordnung wird im September umgesetzt: bestimmte Leuchtmittel mit hohem Verbrauch sollen nicht mehr in den Verkehr gebracht werden. Was allerdings noch in den Lagern des Einzelhandels ist, darf noch verkauft werden. Betroffen sind Energiesparlampen, lineare Halogenlampen mit Sockel R7s > 2700 lm (ungefähr 140 Watt) und Niedervolt Halogenlampen. Sollten Sie noch welche Leuchtmittel der Art zuhause haben, können Sie diese ganz normal nutzen und müssen sie nicht entsorgen.

Auch neu: Kennzeichnung zum Verbrauch von Leuchtmitteln

Kühlschränke und Co. haben schon eine neue Energiekennzeichnung bekommen, nun sind auch die Leuchtmittel dran: Statt vorher „A+++“ und ähnliches gibt es nun die vereinfachten Klassen A bis G, ohne doppelt oder dreifache Plusbezeichnung. Damit sollen Kundinnen und Kunden direkt erkennen können, ob die Lampe eher energiesparend oder -fressend ist. Ein QR-Code, wie man ihn schon vom Einchecken in bestimmten Läden und Gastronomie kennt, soll weitere Infos liefern – und das auch zu Konkurrenzprodukten. Bis März nächsten Jahres sollen die alten Bezeichnungen aus dem Handel verschwinden.
 

Strengere Richtlinien für LKW-Unterfahrschutz

Noch eine EU-Richtlinie: ab September müssen alle neuen LKWs mit einem Unterfahrschutz ausgestattet sein. Ein Unterfahrschutz ist eine Barriere, die verhindern soll, dass Fahrräder, Motorräder, Autos oder Anhänger bei einem Unfall unter die Räder der LKWs geraten. Hier wird insbesondere auch auf die Beschaffenheit geachtet: Die Unterfahrschutze müssen einer spezifischen Geometrie folgen und eine bestimmte Krafteinwirkung aushalten können.
 

Ende von „MoneyPool“ bei Paypal

Der beliebte Bezahldienstleister PayPal stellt die Funktion des „MoneyPools“ zum 30. September ein. Bis zu dem Tag ist es nur noch möglich, einen neuen MoneyPool zu erstellen, der wiederum 30 Tage lang aktiv ist. Mit anderen Worten ist der 30.10. diesen Jahres der letzte Tag, an dem ein MoneyPool genutzt werden kann, sofern er noch im September erstellt wurde. Paypals „Moneypool“ ist wie eine Sammelkasse, auf dem verschiedene Nutzerinnen und Nutzer Geld einzahlen können, beispielsweise für ein gemeinsames Geschenk oder Feier. Paypal verkündete nicht, was die Gründe für die Einstellung des MonePools“ seien.
 

Änderungen an der Börse: Erweiterung des DAXs und strengere Regeln

Der wichtigste Aktienindex DAX wird erweitert: Ab dem 20. September befinden sich dann die 40 größten Aktienunternehmen anstatt der vorherigen 30 im DAX. Dabei gelten allerdings stregenere Qualitätsrichtlinien für die Aufnahme in den Index sowie eine Berichtspflicht, die alle drei Monate fällig wird. Die generelle Zusammensetzung des DAXs wird nun auch zweimal im Jahr geprüft. Vorher hat man dies nur einmal im Jahr getan. Hintergrund der strengeren Regelungen ist der Wirecard-Skandal des letzten Jahres.

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