Was sind Oldtimer?
Die gängigen Unterscheidungen sind sicherlich Neuwagen, Jahres- und Gebrauchtwagen. Das sind für viele die wichtigsten Infos beim Kauf eines Autos. Sogenannte Youngtimer werden meist Autos zwischen 15 und 30 Jahren genannt – gelegentlich spricht man aber erst ab einem Alter von 20 Jahren von Youngtimern. Sie werden allerdings genauso gewertet und gefahren wie ein Alltagsfahrzeug. Interessant – auch steuerlich – wird es dann erst, wenn das Auto ins Kulturgut übergeht und die 30 Jahre erreicht hat. Dann kann es nämlich zum Oldtimer werden und ein Oldtimerkennzeichen (H oder 07) sowie steuerliche Vergünstigungen erhalten. 2020 gab es in ganz Deutschland 857.044 zugelassene Oldtimer.Wann gibt es ein Oldtimerkennzeichen?
Ein Oldtimerkennzeichen gibt es demnach erst, wenn die Erstzulassung des Wagens (nicht das Produktionsdatum!) mindestens 30 Jahre her ist und ein Oldtimergutachten vorliegt. Dieses Gutachten erhalten Sie von der DEKRA, vom TÜV oder einem anderen amtlich anerkannten Sachverständigen für 55€. In der Prüfung wird dann geschaut, ob das Auto in technisch gutem Zustand sowie noch weitgehend im Originalzustand ist. „Die Bauteile müssen so sein, wie sie bei Erstzulassung waren – mit Ausnahme, dass Umbauten bzw. Tunings so ausgeführt sein müssen, dass sie in den ersten 10 Jahren nach der Erstzulassung erfolgt sein können“, so Achmed Leser, Leiter für Schaden- und Wertgutachten beim TÜV Thüringen. Bei den Licht- und Signaleinrichtungen des Wagens sind aber auch jüngere Umbauten erlaubt, wenn diese zur Verbesserung der Verkehrssicherheit des Autos beitragen.Mit diesem Oldtimergutachten, dem Fahrzeugschein, dem Fahrzeugbrief und der Hauptuntersuchung kann dann ein neues Kennzeichen beantragt werden.
Zusammenfassend müssen also folgende Bedingungen für das H-Kennzeichen erfüllt sein:
- Die Erstzulassung war vor mehr als 30 Jahren.
- Das Auto ist weitestgehend im Originalzustand erhalten.
- Der Erhaltungszustand ist gut.
- Das Fahrzeug dient als „kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut“ (Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) § 2 Nr. 22)
Alternative Zulassung -07
Alternativ zu dem Oldtimer Kennzeichen „H“ gibt es auch das Kennzeichen 07. Hiermit darf das Auto zwar nicht für den Alltagsgebrauch verwendet werden, jedoch für Überführungsfahrten, Fahrten zur Werkstatt oder spezielle Oldtimertreffen. Praktisch: Auf dieses Kennzeichen können mehrere Fahrzeuge zugelassen werden, allerdings darf nur eins gefahren werden.