VW muss Schadenersatz zahlen
Im Dieselskandal muss Volkswagen geschädigten Käufern grundsätzlich Schadenersatz zahlen. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Damit bestätigte der BGH ein Urteil des Oberlandesgerichtes Koblenz in weiten Teilen. Ein Kunde hatte gegen den Autobauer geklagt und den vollen Kaufpreis zurückverlangt. Der BGH hat nun entschieden, dass der Kläger fast 26.000 Euro bekommt. Für die gefahrenen Kilometer hat das Gericht aber vom ursprünglichen Kaufpreis des Wagens ein bisschen was abgezogen. Das Urteil hat eine grundsätzliche Bedeutung. Denn bei zukünftigen Verfahren werden sich die Gerichte daran orientieren.