MHD als Richtwert
Viele Menschen trauen sich nicht, auch nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatum – kurz MHD – das entsprechende Lebensmittel noch zu essen. Gut 75 Kilo Lebensmittel landen daher jährlich pro Kopf im Müll. Dabei dient das Mindesthaltbarkeitsdatum lediglich als Richtwert für die Verbraucher, wie Julia Müller von der Verbraucherzentrale Thüringen weiß: „Das Mindesthaltbarkeitsdatum sagt nur aus, dass die Lebensmittel mindestens bis zu diesem Datum haltbar sind. Das heißt aber: Es kann auch noch darüber hinaus haltbar sein.“ Voraussetzung dafür ist aber immer, dass das Lebensmittel korrekt gelagert wurde – in den meisten Fällen also ungeöffnet und gekühlt.Lebensmittel vor Verzehr genau prüfen
Die meisten Lebensmittel können oft problemlos über das MHD hinaus gegessen werden – dennoch sollte das Essen vorher auf jeden Fall genau untersucht werden. Dabei ist auf Aussehen, Konsistenz, Geruch und Geschmack zu achten, so Julia Müller: „Sieht zum Beispiel der Erdbeerjoghurt nicht mehr aus wie Erdbeerjoghurt? Riecht er nicht mehr so, schmeckt er vielleicht auch komisch, etwas säuerlich? Dann sollte man das Lebensmittel immer entsorgen.“ Der gründliche Test vor dem Verzehr sollte auch bei Lebensmitteln durchgeführt werden, bei denen das MHD noch nicht abgelaufen ist. „Es kann auch sein, dass die Verpackung beschädigt wurde und da schon Bakterien eindringen konnten.“ Deshalb gilt: besondere Vorsicht bei beschädigten Waren!Reste verwerten
Auch falls man mal zu viel gekauft oder gekocht hat und noch Reste übrig geblieben sind – bitte nicht gleich in die Tonne schmeißen! Diese können im Kühlschrank durchaus noch einige Tage lang aufbewahrt werden. Auch einfrieren ist eine gute Option für Lebensmittel-Reste. Julia Müller schlägt vor: „Oder man macht einfach eine Resteküche - bunte Gemüsepfanne beispielsweise.“