Viele Demonstrationen am ersten Mai

Der 1. Mai ist traditionell ein Tag mit vielen Demonstrationen. Daher kann es in vielen Thüringer Städten morgen zu Behinderungen kommen. Auch ist es ratsam, sich den Veranstalter der Demonstration genauer anzuschauen - die Zwecke und politischen Couleur der Demonstrationen sind vielfältig wie selten.

Autokorsos in Gera und Erfurt

Besondere Behinderungen erwartet die Polizei in Gera schon heute Nachmittag (Freitag) wegen eines Autokorsos.

Ein weiterer Autokorso ist morgen in Erfurt angemeldet. Im gesamten Innenstadtgebiet von Erfurt kommt es aufgrund von Demonstrationen und begleitenden Absperrmaßnahmen zu Behinderungen. Betroffen sind unter anderem der Domplatz, der Anger, die Johann-Sebastian-Bach-Straße. Auch der öffentliche Nahverkehr wird massiv eingeschränkt sein.

Mehrere Demonstrationen in Weimar verboten

In Weimar werden mehrere Straßen schon ab dem Morgen für den Fahrzeugverkehr gesperrt oder das Parken eingeschränkt. Betroffen sind die Erst-Thälmann-Straße, Carl-von-Ossietzky-Straße, Ernst-Kohl-Straße und die Meyerstraße. Anwohner werden gebeten, ihren Personalausweis mitzuführen, um Zu- und Ausgang zu gewährleisten. Dort angemeldete Demonstrationen wurden durch die Versammlungsbehörde der Stadt Weimar zwischenzeitlich untersagt, weil sie nach den zur Verfügung stehenden Erkenntnissen die öffentliche Sicherheit oder Ordnung unmittelbar gefährden können. Außerdem sieht die Versammlungsbehörde die Gefahr der Ignorierung von Abstands- und Hygienemaßnahmen durch die Teilnehmenden als hoch an.

In Weimar sind unter anderem auf dem Markt und dem Theaterplatz weitere Demos angemeldet.

Thüringenweit gibt es unter anderem auch für Jena, Gotha, Nordhausen, Quirla und Lauscha Demonstrationsanmeldungen, so ein Polizeisprecher.

Ankündigung von unangemeldeten Demonstrationen

In diversen Social-Media-Kanälen wird überdies zu unangemeldeten Demonstrationen aufgerufen. Die Polizei kündigte an, konsequent gegen Verstöße nach dem Versammlungsgesetz, den Infektionsschutzverordnungen, der Allgemeinverfügungen sowie weiterer Rechtsvorschriften vorzugehen.

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