Thüringer Städte schränken öffentliches Leben weiter ein

Die Städte Erfurt, Jena, Gera, Weimar und Suhl ziehen den Maßnahmenkatalog im Kampf gegen das Coronavirus an. Die neuen Maßnahmen gelten ab Freitag den 20. März bis einschließlich den 19. April. Folgende Maßnahmen werden getroffen:

  • Jegliche Art von Treffen, Veranstaltungen oder Ähnliches wird untersagt.
  • Ansammlungen in Parks - zufällig oder verabredet - sind verboten
  • Alle Verkaufsstellen schließen
    Mit folgenden Ausnahmen: Läden für Lebensmittel, Wochenmärkte für Lebensmittel, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Reinigungen und Waschsalons, Zeitungsverkaufseinrichtungen, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfmärkte und Großhandel
    - Die geöffneten Läden sind dazu angewiesen die Empfehlungen und Festlegungen des Robert Koch Instituts einzuhalten.
  • Im Kassenbereich soll ein Mindestabstand von 1,5 Meter hergestellt werden.
  • Der Sonntagsverkauf ist zwischen 8 und 18 Uhr erlaubt.
  • Handwerker und Dienstleiter sollen weiter ihren Aufgaben nachgehen
    Mit Ausnahme von Dienstleistungen am Menschen: Friseure, Kosmetikstudios, Nagel- und Fußpflege, Tattoo- und Massagestudios schließen
  • Ärztlich verordnete Besuche zum Beispiel bei Psycho-, Physio- und Ergotherapie sind weiter gestattet.
  • Sämtliche Freizeiteinrichtungen haben zu schließen:
    Restaurants, Mensen, Kantinen (auch Betriebskantinen) und Ähnliches, Bars, Cafés, Clubs, Diskotheken und Co., Theater, Philharmonie, Museen, etc., Messen, Ausstellungen, Kinos, Freizeit- und Tierparks - sowohl in geschlossenen Räumen als auch im Freien, Prostitutionsstätten, Sportbetriebe (Schwimmbäder, Fitnessstudios und Ähnliche), Spielplätze
  • Speisen dürfen nicht mehr vor Ort gegessen werden, sondern müssen mit Außer-Haus-Verkauf oder Lieferdiensten mitgenommen werden
  • Hotels, Pensionen, Herbergen, etc. sind nicht mehr für touristische Zwecke geöffnet.
  • Reisebusreisen sind verboten
  • Treffen von Vereinen oder Angebote von Volkshochschulen, Musikschulen und Co. sind untersagt
  • Treffen in Kirchen, Moscheen, Synagogen und anderen Glaubensgemeinschaften sind untersagt.

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