Trotz allem werden die Maßnahmen weiter gelockert. Ab dem 24. Juni gibt es in Thüringen noch einmal Veränderungen:
- Maskenpflicht in Krankenhäusern nur noch für Beschäftigte, die direkten Kontakt zu anderen haben - für Patienten nur außerhalb des Zimmers
- Bewohner von Pflegeheimen müssen keine Masken mehr tragen (Besucher aber schon), in Flüchtlingsheimen entfällt die Maskenpflicht ebenfalls
- Die 3G Regel soll in den Einrichtungen, wo sie gilt, nur noch stichprobenartig überprüft werden
- Die Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr bleibt – Ausnahme: in Taxis müssen keine Masken mehr getragen werden
PS: Andere Länder, andere Regeln. Was Sie für die Planung Ihres Sommerurlaubs beachten müssen, hat der ADAC übersichtlich aufgelistet.