Der Thüringer Rechnungshof hat die Landesregierung zu einer Neuberechnung des kommunalen Finanzausgleichs aufgefordert. Dabei müssten bestehende Mängel, die zu Lasten der Kommunen gingen, abgestellt werden, teilte der Rechnungshof mit. Dabei geht es um Kosten, die den Kommunen bei der Erfüllung von Aufgaben entstehen, für die eigentlich der Freistaat zuständig ist und deshalb erstattet werden müssen. Dies betrifft beispielsweise die Aufgaben des Einwohnermeldeamts, des Ordnungsamts, bestimmte Bereiche im Sozialwesen oder in der Umweltverwaltung.
Made with ❤ at zwetschke.de