Im Fall des Serienbrandstifters von Großenstein im Kreis Greiz hat die Staatsanwaltschaft Rechtsmittel gegen das Urteil vom Landgericht Gera eingelegt. Damit ist das Urteil vorerst nicht rechtskräftig, sagte ein Gerichtssprecher.
Staatsanwaltschaft hatte höhere Strafe gefordert
Das Gericht hatte den ehemaligen Feuerwehrmann vorige Woche zu einer Haftstrafe von vier Jahren und acht Monaten verurteilt. Wegen seiner Alkoholprobleme gingen die Richter von einer verminderten Schuldfähigkeit aus. Die Staatsanwaltschaft hatte acht Jahre Gefängnis gefordert und - anders als die Verteidigung - keinen Anlass für eine verminderte Schuldfähigkeit gesehen. Auch die Verteidigung könnte noch Rechtsmittel einlegen, die Frist dazu läuft noch.
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