Pflicht zur Mehrwegverpackung: Auch jetzt noch viele offene Fragen

Gastronomische Betriebe, die Essen für unterwegs verkaufen, müssen seit Jahresbeginn neben Einweg- auch Mehrwegverpackungen dafür anbieten - sofern sie Einweg-Verpackungen aus Kunststoff nutzen. Auch bei To-Go-Getränken aller Art muss es eine Mehrweg-Alternative geben. Ob die Kunden von diesem Angebot auch Gebrauch machen, entscheiden sie selbst.

Ausnahmen gelten für kleinere Geschäfte, die nicht größer als 80 Quadratmeter sind und höchstens fünf Beschäftigte haben. Dort müssen Kunden aber die Möglichkeit bekommen, eigene Behälter befüllen zu lassen. Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 10.000 Euro.

Momentan kaum Rechtssicherheit 


Aus Sicht des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (Dehoga) Thüringen ist insbesondere die Definition des Grenzwertes von 80 Quadratmetern für die Angebotspflicht ein Problem. "Gut gedacht ist nicht gut gemacht", sagte Dehoga-Geschäftsführer Dirk Ellinger. So könne der Verband keinem Gastronomen rechtssicher sagen, ob beispielsweise der Vorraum eines kleinen Cafés oder etwa die Größe der Theke in diese Fläche mit einzurechnen sei. "Die Behörden wissen es auch nicht, da sind wir also in guter Gesellschaft", sagte Ellinger.

"Diese Regeln lassen sich überhaupt nicht rechtssicher umsetzen", kritisierte er. Die unklare Rechtslage sei offensichtlich auch ein Grund dafür, dass es derzeit kaum Kontrollen von Kommunen zur Angebotspflicht für Mehrwegverpackungen gebe.

Alltagsfragen bleiben ungeklärt 


Weitere offene Fragen gibt es noch in Bezug darauf wie viele Mehrweg-Systeme in einzelnen Betrieben vorgehalten werden sollten. Derzeit gibt es noch viele unterschiedliche Verpackungssysteme unterschiedlicher Hersteller - gerade für kleine Betriebe sei es aber utopisch, mehr als ein System zu nutzen. Das wiederum ist aber für die Verbraucher kompliziert, die die Verpackungen dann nicht überall zurückgeben und wiederbefüllen lassen können. Weiterhin sei nicht geklärt, ob zum Beispiel auch eine ungereinigte Verpackung vom Kunden wiederbefüllt werden darf, wenn dieser sie gleich wieder mitnehmen möchte. 

Akzeptanz in der Bevölkerung ist gegeben 


Grundsätzlich, und das betont Ellinger im LandesWelle-Interview, begrüßt der Verband allerdings die Wende hin zur Mehrweg-Verpackung. "Wir sind keineswegs gegen die Mehrweg-Regelung. Nachhaltigkeit ist für unsere Branche wichtig - Tourismus ohne Nachhaltigkeit wird in Zukunft ohnehin nicht mehr funktionieren. Wir brauchen aber eine klare Ansage, wie es gehen soll", resümiert Ellinger. 

Die Bevölkerung in Deutschland sei erfahrungsgemäß sensibel genug die neuen Mehrwegsysteme anzunehmen. Da hätte sich laut Ellinger auch in der Vergangenheit schon ohne Gesetzesdruck viel getan, weil das Thema den Verbrauchern einfach wichtig sei. 
Gute Voraussetzungen also, wenn der Gesetzgeber jetzt aktiv zuhört und nachbessert. 

(red/dpa)

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