Neue Verordnung stellt Öffnungen in Aussicht
Öffnungsperspektive für Thüringer Einzelhändler: laut der neuen Verordnung sollen die Läden abhängig von der Infektionslage ab dem 12. April wieder öffnen dürfen. Voraussetzung ist, dass die landesweite Sieben-Tage-Inzidenz eine Woche lang unter 200 liegt. Heute gibt das Robert Koch-Institut für Thüringen einen Wert von 254 an. Außerdem müssen Kunden einen negativen Corona-Test vorlegen. Auch Zoos und botanische Gärten bekommen eine Perspektive: Sie dürfen ab dem 10. April öffnen, wenn sie eine Kontaktnachverfolgung gewährleisten können.