Folgende Maßnahmen sind für die Zeit vom 21. März bis 2. April 2022 vorgesehen
- Das zweimalige wöchentliche Testen an Schulen soll fortgesetzt werden. Damit verbundene Betretungsverbote entfallen. Schülerinnen und Schüler ohne 3-G-Nachweis sollen nach Möglichkeit von der Lerngruppe getrennt werden.
- Maskenpflicht besteht in Schulgebäuden, in der Schülerbeförderung sowie im Unterricht ab Klassenstufe 5. Die Maskenpflicht im Unterricht entfällt für die Primarstufe und die Förderschule.
- Kindergärten arbeiten nach Möglichkeit im regulären Betrieb. Die sogenannte feste Gruppe als Infektionsschutzmaßnahme läuft aus.
- Träger von Kindertageseinrichtungen sind weiterhin verpflichtet, zweimal wöchentlich Tests anzubieten. Die Finanzierung erfolgt weiterhin über das Land.
- Wegfall der Kontaktnachverfolgung in Schulen und Kindergärten.
- Der Schutz von vulnerablen Schülerinnen und Schülern hat weiter hohe Priorität. Eltern können auf Antrag und mit medizinischem Attest ihre Kinder vom Schulbesuch in Präsenz freistellen lassen. In Verantwortung der Schule werden dann geeignete Einzelfalllösungen gefunden bzw. bereits bestehende Lösungen weitergeführt.
Holter: Übergangsregelung wird genutzt
„Das Bundesinfektionsschutzgesetz wird gerade mit heißer Nadel in Berlin gestrickt. Es bildet die Grundlage für die Infektionsschutzmaßnahmen des Landes. Uns in Thüringen bleibt daher nichts anderes übrig, als von den Möglichkeiten der Übergangsregelung Gebrauch zu machen. Wir werden in Thüringen weiter ein hohes Maß an Infektionsschutz in den Schulen und Kindergärten haben. Gleichzeitig setzen wir erste Lockerungen um, denn Schulen und Kindergärten sollen nicht auf Dauer anders behandelt werden als andere gesellschaftliche Bereiche.“ - Bildungsminister Helmut Holter