Innengastronomie, Veranstaltungen, geöffnete Hotels und Museen: Auf Thüringen kommen größere Corona-Lockerungen zu - abhängig von der 7-Tage-Inzidenz in der jeweiligen Region. So geht es aus der neuen Landesverordnung hervor, die morgen in Kraft tritt.
Überblick
Inzidenz unter 100 Freibäder, Hotels & Pensionen dürfen öffnen
Inzidenz unter 50 Einkaufen ohne Test. Restaurants dürfen komplett öffnen (auch Innenbereich)
Inzidenz unter 35 Treffen unter freiem Himmel ohne Kontaktbeschränkungen. In Räumen: 1 Haushalt plus 10 Menschen.
Im Detail
Kontaktbeschränkungen
Je niedriger die lokale Inzidenz, desto mehr Menschen dürfen sich wieder treffen. Unter 35 entfallen die Kontaktbeschränkungen im Freien komplett. Details Kinder unter 14 Jahren, vollständige Geimpfte und Genesene werden nicht mitgezählt. Die genauen Begrenzungen finden Sie in untenstehender Tabelle.
Veranstaltungen
Unter freiem Himmel sind Veranstaltungen ab einer Inzidenz unter 100 nach Anmeldung bei den kommunal zuständigen Behörden erlaubt. Je nach Inzidenz ist dazu ein Test nötig, oder nicht.
In geschlossenen Räumen sind ab einer Inzidenz von unter 50 und ebenfalls nach Anmeldung möglich. Hier bleibt zwingend ein aktueller Test erforderlich.
Gastronomie
Restaurants und Gaststätten dürfen ab einer Inzidenz unter 100 öffnen. Eine Terminvereinbarung ist nicht mehr erforderlich. Unter 50 ist auch die Bewirtschaftung der Innenräume wieder erlaubt - über einer Izidenz von 35 aber nur mit Test
Campingplätze dürfen mit Kontaktnachverfolgung öffnen. Auch für Hotels und Pensionen gibt es jetzt gewissen Schwellen, ab denen sie mit Auflagen öffnen dürfen.
Einzelhandel
Der Einzelhandel darf ab einer Inzidenz unter 100 öffnen. Über einer Inzidenz von 50, ist vor Besuch der Läden ein aktueller Schnelltest erforderlich.
Museen
Museen und Gedenkstätten dürfen mit Kontaktnachverfolgung und Test ab einer Inzidenz unter 100 öffnen, ab unter 50 entfällt die Testpflicht.