Wenn man doch mal steht – diese Regeln gelten (auch) im Stau:
Rettungsgasse bilden
Die Rettungsgasse wird sofort bei stockendem Verkehr gebildet und nicht erst wenn das Martinshorn von Hinten zu hören ist oder der Rettungswagen sich durch den Stau kämpft.
Alle auf der linken Spur nach links und alle anderen nach rechts.
Standspur ist tabu
Auf der Standspur darf kein Auto fahren oder stehen – auch nicht bei Stau. Wer es doch tut, muss mit Bußgeld in Höhe von 70 Euro rechnen und zusätzlich mit einem Punkt.
Aussteigen und sonnen – lieber nicht
Im Stau ist es nicht erlaubt aus dem Auto auszusteigen. Dies ist nur erlaubt, wenn man einen Unfall absichern will. Auch hier kann Geld fällig werden: 10 Euro.
Rückwärtsfahren und wenden ist auch im Stau nicht erlaubt
Man sollte es auch bei Stau vermeiden als Geisterfahrer auf der Autobahn unterwegs zu sein. Auch wenn es manchmal verlockend ist, um den Stau doch noch zu umfahren. Einmal drin gibt es kein zurück. Strafe: Bis zu 200 Euro Bußgeld, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot.
Telefonieren – nur mit Freisprecher
Auch im Stau gilt die Regel: Telefonieren ist nur erlaubt, wenn der Motor aus ist. Wer doch telefonieren will, sollte dies nur mit einer Freisprechanlage machen, sonst drohen: 100 bis 200 Euro Bußgeld, ebenfalls 2 Punkte und ein Fahrverbot.
Der ADAC prognostiziert für das Osterwochenende besondere Gefahrenstellen aus Thüringen heraus auf der A4 am Kirchheimer Dreieck und auf der A9 am Hermsdorfer Kreuz.
Weitere Informationen finden Sie unter
www.adac.de