Mehrkindfamilienkarte Thüringen

Freizeitparks, Schlösser, Baumwipfelpfade und viele weitere Kultureinrichtungen bieten Familienkarten, Rabatte und Vorteile für den Eintrittspreis an. Meist sind diese Vorteile jedoch auf vierköpfige Familien begrenzt. Familien mit drei oder mehr Kindern können sich Besuche dann oft nicht leisten, weil sie nicht mehr in das Angebot fallen.

Mehrkindfamilienkarte hilft Familien

Hier kann die kostenlose Mehrkindfamilienkarte kinderreiche Familien entlasten, denn ab dem dritten Kind muss dann kein Eintritt mehr gezahlt werden. Wo sonst vielleicht der Besuch eines Freizeitparks zu kostspielig gewesen wäre, können Familien jetzt von den Vorteilen der Mehrkindfamilienkarte profitieren. Sie kann ganz einfach online auf der Website des Verbands bestellt werden und ist ein Jahr lang gültig. Hierfür benötigen die Familien einen aktuellen Kindergeldbescheid um nachzuweisen, dass alle Kinder zu einer Familie gehören. 

Im Jahr 2019 wurde die Mehrkindfamilienkarte initiiert und allein im vergangenen Jahr wurden ungefähr 740 Karten ausgestellt. Projektleiterin Lydia Mühlhause sagt: „Aktuell haben wir 75 Ausflugsziele auf unserer Homepage gelistet.“ Zoos, Museen, Erlebnisbäder und viele mehr haben sich bereit erklärt unter Vorlage der Karte dem dritten, vierten, fünften und mehr Kindern freien Eintritt zu gewähren. Allein im letzten Jahr konnten 30 neue Veranstalter von den Vorteilen der Mehrkindfamilienkarte überzeugt werden.

Interessenverband für Familien

Der Verband kinderreicher Familien Thüringen e.V. mit Sitz in Weimar ist ein gemeinnütziger Verein und unterstützt Familien in ganz unterschiedlichen Belangen. Wenn es sich um die Wohnungssuche mit einer großen Familie, politische Angelegenheiten oder eine finanzielle Entlastung für kinderreiche Familien dreht, bietet der Verband Unterstützung an. Die fast 2000 Mitglieder setzen sich für Leistungen in Politik, Wirtschaft und den Medien ein. Jede Mitgliedschaft stärkt den Verband in seinem Durchsetzungsvermögen und kann kostenlos oder mit einem freiwilligen Spendenbeitrag abgeschlossen werden.

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