Maskenpflicht und G-Regelungen bleiben

Thüringer, die ein Restaurant in geschlossenen Räumen besuchen wollen, sollen auch nach dem 19. März einen 3G-Nachweis zeigen müssen. Man nutze dafür eine Übergangsregelung des Bundes, die bis zum 2. April möglich sei, sagte ein Regierungssprecher. 3G bedeutet, dass nur Genesene, Geimpfte und Menschen mit einem negativen Corona-Test Zugang haben.

Maske bleibt auf

Wegen der hohen Corona-Infektionszahlen will die Landesregierung auch vorerst noch an einer Maskenpflicht in Innenräumen festhalten. In Diskotheken und Clubs soll 2G gelten - Zutritt haben dort also nur Geimpfte und Genesene. Auch soll es weiterhin Hygienekonzepte geben.

Hotspot-Regelungen entfallen

Die bisherigen Hotspot-Regelungen, wonach strengere Corona-Maßnahmen greifen, wenn bestimmte Schwellenwerte bei der Belegung von Intensivbetten und den Krankenhauseinweisungen überschritten werden, sollen wegfallen, sagte ein Sprecher des Gesundheitsministeriums. Unklar ist bislang noch, wie es nach dem 2. April in Thüringen weitergeht.

Weitere Artikel

Namen, Skype und Ausweisfotos - Das ist Neu im Mai
Namen, Skype und Ausweisfotos - Das...
Thüringer Finanzverwaltung stellt sich bei Thüringen Tag in Gotha vor
Thüringer Finanzverwaltung stellt sich...
Welttag des Tanzes: Wir zeigen, wie Thüringen tanzt!
Welttag des Tanzes: Wir zeigen, wie...
Mehr Artikel

Made with ❤ at zwetschke.de