Thüringer, die ein Restaurant in geschlossenen Räumen besuchen wollen, sollen auch nach dem 19. März einen 3G-Nachweis zeigen müssen. Man nutze dafür eine Übergangsregelung des Bundes, die bis zum 2. April möglich sei, sagte ein Regierungssprecher. 3G bedeutet, dass nur Genesene, Geimpfte und Menschen mit einem negativen Corona-Test Zugang haben.
Maske bleibt auf
Wegen der hohen Corona-Infektionszahlen will die Landesregierung auch vorerst noch an einer Maskenpflicht in Innenräumen festhalten. In Diskotheken und Clubs soll 2G gelten - Zutritt haben dort also nur Geimpfte und Genesene. Auch soll es weiterhin Hygienekonzepte geben.
Hotspot-Regelungen entfallen
Die bisherigen Hotspot-Regelungen, wonach strengere Corona-Maßnahmen greifen, wenn bestimmte Schwellenwerte bei der Belegung von Intensivbetten und den Krankenhauseinweisungen überschritten werden, sollen wegfallen, sagte ein Sprecher des Gesundheitsministeriums. Unklar ist bislang noch, wie es nach dem 2. April in Thüringen weitergeht.
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