Wer wird bei der Kommunalwahl überhaupt gewählt?
Bei der Kommunalwahl am 26. Mai 2024 in Thüringen werden die Thüringer Gemeinderäte, Ortschaftsräte, Stadträte und Kreistage für fünf Jahre neu gewählt. Die letzte Wahl fand damit vor genau 5 Jahren, am 26. Mai 2019 statt. Auch die (Ober-)Bürgermeister werden neu gewählt. Hier kann es dann zu Stichwahlen kommen, die dann zeitgleich mit der Europawahl im Juni stattfinden. Eine Erklärung zu den Wahlen finden Sie hier: Klick!
Wer darf bei der Kommunalwahl wählen?
Wahlberechtigt sind Bürger der Gemeinden, Ortschaften und Landkreise. Sie müssen am Wahltag seit mindestens drei Monaten ihren festen Wohnsitz im Wahlort haben. Bei der Kommunalwahl können auch 16- und 17-jährige ihren Stimmzettel in die Wahlurne werfen. Ach für die Europawahl am 09.06. sind mittlerweile 16-jährige zugelassen.
Im Vorfeld wurden die Wahlberechtigten per Wahlbenachrichtigung informiert. Dort sind auch Wahlbezirk und Wahllokal aufgeführt. Für alle, die am Wahltag verhindert sind, ist auch eine Briefwahl im Vorherein möglich. Doch es kann sein, dass der Wahlbrief nicht mehr rechtzeitig ankommt. Allerdings kann man auch, wenn man die Briefwahl beantragt hat, in der Wahlkabine wählen. Dafür müssen Bürger allerdings ihre Wahlbriefunterlagen zum Wählort mitbringen.
Warum sind Kommunalwahlen so wichtig?
Während auf Bundes-, Länder- oder Europaebene vieles entschieden wird, was uns abstrakt vorkommt, wird auf kommunaler Ebene vieles entschieden, was direkt mit unserem Leben zu tun hat.
Hier ein paar Beispiele:
- Schwimmbäder und Sportanlagen: Öffnungszeiten der Einrichtungen, Eintritt oder auch Sanierungen werden festgelegt.
- Öffentliche Verkehrsmittel: Wie oft und wie weit fährt der Bus in meiner Stadt oder Gemeinde.
- Schnelles Internet: Gibt es öffentliches oder kostenfreies WLan? Wie schnell ist mein Internet?
- Bildung: Bleibt meine Schule weiterhin geöffnet? Gibt es ausreichend Kita-Plätze?
Superwahljahr 2024
Dieses Jahr finden für die Thüringer einige Wahlen statt. Den Anfang macht nun die Kommunalwahl am 26. Mai. Am 09.06. wird für Europa gewählt, außerdem finden Stichwahlen statt, falls bei den Oberbürgermeisterwahlen kein Kandidat die absolute Mehrheit erreicht hat. Am 01. September geht es dann weiter: dann wird ein neuer Landtag gewählt.
Was ist erlaubt, was nicht?
Handy in die Wahlkabine? Das ist möglich. Gerade bei der Kommunalwahl ist so manch Bürger erschlagen von den langen Listen. Mit dem Handy lässt sich schnell ein Kandidat oder eine Kandidatin ergoogeln. Allerdings empfiehlt es sich, sich aufgrund der 18.000 Namen, die sich in ganz Thüringen für Stadträte & Co. aufstellen lassen, sich im Vorhinein zu erkundigen. Anders verhält es sich mit Fotos und Videos: im Wahlraum an sich kein Problem. Aber sobald es hinter die Wahlkabinenwand geht, sind Medienaufnahmen strengstens tabu. Weder ein Selfie, noch ein Foto vom Wahlzettel sind erlaubt. Es können sogar empfindliche Strafen drohen. Natürlich riskiert man auch eine Ungültigkeit seines Wahlzettels.
Genauso verhält es sich, wenn mehr auf den Wahlzetteln landet, als die in den Kreisen vorgesehene "X" Zeichen: wer unterschreibt, riskiert eine ungültige Wahl. Auch etwaige Kunstwerke auf den Wahlzetteln sollten unterlassen werden, auch wenn Einhörner, Blümchen und Herzen schön aussehen mögen. Prinzipiell kann man theoretisch auch mit Lippenstift und Eyeliner sein Kreuz setzen - sollte die Kosmetik jedoch durchdrücken und auf andere Zettel abfärben, kann dies auch zu einer Ungültigkeit führen.
Warum wird in Deutschland immer sonntags gewählt?
Aus dem einfachen Grund, dass an diesem Tag die meisten Leute zur Wahlurne gehen können. Der Sonntag ist für die meisten Bürger frei. Damit soll gewährleistet werden, dass möglichst viele Menschen ins Wahllokal gehen.
Seit der Novemberrevolution im Jahr 1918, die die herrschende Monarchie abschaffte, ist es in Deutschland Tradition, dass an einem Sonntag oder einem öffentlichen Feiertag gewählt wird.