Juristisch noch nicht geklärt
Das große Problem aktuell ist, dass es noch kaum Urteile gibt bezüglich der Klimakleber, sagt Thomas Schauseil, Anwalt für Verkehrsrecht im Rudolstadt. Die Betonung liegt aber auf dem noch, denn er sieht durchaus mehrere Gesetze verletzt: "Da werden im Grunde drei Staftraten diskutiert." Die wären:
§ 113 StGB - Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte
§ 315 b StGB - Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr
§ 240 StGB - Nötigung
Allerdings treffen nicht immer alle Straftatenbestände zu. Auch der Strafbestand der Nötigung ist juristisch höchst umstritten, sagt Schauseil. "Die Nötigung setzt Gewalt voraus. Das ist erstmal bisschen problematisch, weil die sitzen nur da, kleben sich fest. Allerdings hat sich da die Rechtsprechung eines Tricks bedient und hat gesagt ok dann ist es für die Autofahrer in der zweiten Reihe eine Form der physischen Gewalt, weil die kommen ja nicht weg." Die Diskussionen werden in Juristenkreisen jedoch geführt und nicht alle sind der Meinung, dass der Straftatbestand der Nötigung zutrifft.
"Aus Notwehr" selbst tätig werden?
Daher rät Schauseil Autofahrern ganz klar davon ab, die Klimakleber selbst von der Fahrbahn zu entfernen. "Es ist nicht klar, ob das jetzt rechtswidrig ist. Wenn er [der Autofahrer] jetzt sein vermeintliches Notwehrrecht oder sowas in Anspruch nimmt und diese Blockade ist im Einzelfall rechtmäßig, dann haben wir ein Problem." Die Lösung der Situation sollte daher immer der Polizei überlassen werden. Allerdings könnten Autofahrer eventuell Schadensersatz fordern, zumindest wenn ein Schaden passiert: "Zeitverzug wird überhaupt nicht ersetzt. Das sieht das Gesetz nicht vor. Wenn aber tatsächlich ein echter Schaden entstanden ist, [...] da könnte man sagen, ja Anspruchslage wäre gegeben." Aber auch hier sagt Schauseil, dass es unterschiedliche Auffassungen gibt, ob das am Ende Erfolg hat.
Fazit
Die Bilanz ist also aus Sicht der Autofahrer ernüchternd: sollten Sie in einen Stau geraten, dann können Sie eigentlich erstmal nur abwarten, bis die Polizei die Sache geregelt hat, da die Rechtslage nicht eindeutig ist und Sie sich somit selbst strafbar machen könnten. Die Strafbarkeit der Klimakleberaktionen selbst muss noch weiter juristisch verhandelt werden.