Impfpflicht und mögliche Konsequenzen
Ab 15. März gilt bundesweit die Corona-Impfpflicht für Einrichtungen im Gesundheitswesen. Davon in Thüringen betroffene Angestellte müssen nicht unmittelbar mit Konsequenzen rechnen, wenn sie bis dahin nicht geimpft sind. Dies gilt aber nur dann, wenn sie glaubhaft versichern, sich in absehbarer Zeit vollständig impfen zu lassen, teilte das Gesundheitsministerium mit. Pflegeverbände und die Landeskrankenhausgesellschaft fürchten Personalausfälle wegen Beschäftigungsverboten oder Kündigungen durch hartnäckige Impfskeptiker.