Gewalteskalation unter Jugendlichen in Erfurt - Polizei ermittelt weiter

Nach dem Schock-Video einer Prügelattacke von zwei Mädchen auf eine Teenagerin in Erfurt laufen die Ermittlungen der Polizei weiter. Das Video, das im Netz viral geht, gelte seit wenigen Tagen als Beweismittel in dem Verfahren, sagte Polizeisprecherin Julia Neumann am Dienstag. "Der Sachverhalt selbst wurde bereits vor mehreren Wochen zur Anzeige gebracht. Das Opfer meldete sich einen Tag nach der Tat bei der Polizei. Das Video liegt der Polizei erst seit wenigen Tagen vor. Warum es sich ausgerechnet jetzt in den sozialen Netzwerken verbreitet, entzieht sich unsere Kenntnis." 

13-Jährige schlagen auf 14-jähriges Mädchen ein 


In dem Video ist zu sehen, wie zwei Mädchen an einer Straßenbahnhaltestelle eine Jugendliche auf die Gleise stoßen, sie brutal treten und schlagen. Sie ziehen das Mädchen an den Haaren und reißen ihr dabei laut Polizei auch Haare aus.
Freunde der beiden prügelnden Mädchen filmen den Gewaltausbruch und feuern die beiden aus dem Hintergrund an. Als sie von ihrem Opfer ablassen wollen, ruft eine Mädchenstimme: "Macht weiter." Daraufhin treten die beiden noch einmal heftig auf die auf den Gleisen liegende 14-Jährige ein. Sie sei dabei leicht verletzt worden, hieß es.

Täterinnen sind nicht strafmündig


"Die zwei Täterinnen, die auf dem Video zu sehen sind, sind zwei 13-jährige Mädchen aus Erfurt, die bereits durch Zeugenbefragungen namentlich ermittelt wurden. Eine der beiden ist bisher noch nicht polizeilich in Erscheinung getreten, die anderen ist bereits mehrfach bei der Polizei wegen verschiedener Delikte aufgefallen", fasst Neumann zusammen.  

Die Anzeige ging bei der Polizei wegen gefährlicher Körperverletzung ein, allerdings sind beide Täterinnen nicht strafmündig. Rechtlich können sie nicht zur Verantwortung gezogen werden, allerdings habe die Polizei eine Mitteilung an das Jugendamt gemacht.  Dieses könne weitere Maßnahmen gegen die Mädchen prüfen, so die Polizeisprecherin. Das Jugendliche mit so hoher Aggressivität und Brutalität agieren, sei für die Polizei kein alltäglicher Fall und stelle in Erfurt einen Einzelfall dar. 

Auch Verbreitung des Videos kann strafrechtlich verfolgt werden 


Strafrechtlich verfolgt werden könnte allerdings auch das Verbreiten des Videos im Internet, erklärt Patrick Martin, Sprecher der Landespolizeidirektion. "In diesem speziellen Falle könnte das auch schon einen Straftatbestand erfüllen", erklärt der Polizist, "Man muss da vorsichtig rangehen und ordentlich prüfen, weil derjenige, der das Video aufgenommen und zuerst verbreitet hat, ja offensichtlich nichts getan hat, um die Tat zu unterbinden - zum anderen wird in diesem Video natürlich auch eine Person bloßgestellt. Das kann durchaus dazu führen, dass gegen diejenigen, die das verbreiten, eine Anzeige erstattet wird." 

Polizei appelliert zu mehr Zivilcourage


Der dringende Appell der Polizei an Zeugen dererlei Straftaten ist, nicht wegzuschauen, sondern Zivilcourage zu zeigen. 

Dafür gibt es sechs einfach merkbare Leitsätze:
 
1. Hilf, aber bring Dich nicht in Gefahr
2. Ruf die Polizei unter 110
3. Bitte andere um Mithilfe
4. Präg Dir Tätermerkmale ein
5. Kümmer Dich um Opfer
6. Sag als Zeuge aus

Auch das Filmen von Straftaten sei laut Martin nicht gänzlich unerlaubt, WENN man dafür nicht die Hilfeleistung unterlässt, sich selbst oder andere nicht in Gefahr bringt und nur mit der Intention filmt, die Aufnahmen einzig und allein für die Ermittlungen der Polizei zur Verfügung zu stellen und nicht weiter zu verbreiten. 

(red/ mit dpa)

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