Unterschied: öffentliche Straßen und Privatparkplatz
Solange Falschparker Ihre Fahrzeuge im öffentlichen Raum abstellen, ist das Ordnungsamt bzw. die Polizei zuständig. Diese kann angerufen werden. Da sowohl Ordnungsamt, als auch Polizei, aber auch andere Fälle behandeln, kann es sein, dass nicht gleich jemand vorbeikommt, um dem Falschparker auf die Schliche zu kommen.
Anders sieht es da bei Ihnen auf dem Privatgelände aus. Hier dürfen Ordnungsamt und Polizei nicht so einfach eingreifen. Was aber können Sie in so einem Fall tun?
Abschleppdienst hilft - kann aber teuer werden
Wenn Sie es eilig haben, beispielsweise pünktlich bei einem Termin oder auf Arbeit sein müssen, wird Ihre erste Wahl wahrscheinlich auf den Abschleppdienst fallen. Der wird das Problem sicher beseitigen. Gleichzeitig geht dann eine Info an die Polizei, denn der Falschparker wird sicher dort anrufen, wenn er sein Auto vermisst.
Mit dem Anruf beim Abschleppdienst gibt es für Sie dann zwei Möglichkeiten, denn die Abschlepper wollen für ihre erbrachte Leistung natürlich bezahlt werden:
- Sie bezahlen den Abschlepper und holen sich dann das Geld vom Falschparker zurück. Dies kann aber zum Teil lange dauern und viele Nerven kosten.
- Sie treten Ihre Rechte an den Abschlepper ab und der Falschparker muss sein Fahrzeug dann beim Abschlepper auslösen, sonst kriegt er es nicht wieder.
Und: Auch wenn's in solchen Situationen schwer fällt, Antenne umknicken oder selber zuparken bringt auch nichts. Nur Ärger für SIE! Denn das wäre Nötigung und dann könnten Sie wiederum angezeigt werden.
Falschparker per App melden
Übrigens können Sie Falschparker auch mit dem Smartphone per App an eine Ordnungsbehörde melden, beispielsweise mit der App "Wegeheld".
- Foto vom Falschparker schießen - und per Knopfdruck an die Ordnungsbehörde mailen.
- WICHTIG ist dabei nur: Sie dürfen keine Persönlichkeitsrechte verletzten - also Personen und Nummernschilder müssen auf dem Foto unkenntlich sein.