Was sich in diesem Monat sonst noch für uns ändert:
Energiepreisbremse und Energie-Pauschale für Studenten
Die Strompreisbremse soll wie die Gaspreisbremse für Entlastung in Privathaushalten sowie bei kleineren und mittleren Unternehmen sorgen. Die Regulierung der Kosten greift ab dem 1. März und wird sogar rückwirkend auch für Januar und Februar berechnet. Mit den Energiepreisbremsen werden die Preise für 80 Prozent des Jahresverbrauchs gedeckelt.
Verbraucher müssen nichts tun – Entlastungen kommen automatisch über die Abrechnung beziehungsweise über niedrigere Abschlagszahlungen.
Aufatmen auch bei Studenten und Fachschülern: Sie erhalten eine einmalige Energiepreispauschale von 200 Euro. Beantragen kann man sie ab dem 15. März. Berechtigten benötigen für den Antrag ein „BundID-Konto“ zur Identifizierung.
Ende der Masken- und Testpflicht im Gesundheits- und Pflegebereich
Die Maskenpflicht für Beschäftigte und Bewohner von Kliniken, Pflegeheimen und Arztpraxen fällt zum 1. März – Ausnahmen gelten für Besucher, die bis zum 7. April Maske tragen müssen. Die verbliebenen Testpflichten, etwa für Besuche in Krankenhäusern und Pflegeheimen, fallen zum 1. März generell weg.
Außerdem endet zum 1. März die Corona-Testpflicht in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen. Das bereits stark zurückgefahrene Angebot kostenloser „Bürgertests“ für alle auch ohne Symptome läuft parallel dazu zum 1.März aus.
Abstimmung über Poststreik
Im März könnten ein unbefristeter Streik bei der Post drohen. Die Gewerkschaft Verdi will deutliche Lohnzuwächse bei der Deutschen Post, doch die Verhandlungen laufen stockend. Die Tarifbeschäftigten entscheiden jetzt, ob sie für die Forderungen auch streiken würden. Noch bis zum 8. März können Gewerkschaftsmitglieder darüber entscheiden, ob es einen unbefristeten Arbeitskampf gibt. Das Ergebnis der Urabstimmung soll am 9. März bekanntgegeben werden.
Bahn-Lounges
Die Deutsche Bahn schränkt den Zugang zu ihren speziellen Wartebereichen an großen Bahnhöfen ein. Wer die Lounges ab 1. März nutzen will, braucht grundsätzlich eine Fernverkehrsfahrkarte. Bisher konnten auch Bahnbonus-Statuskunden die Bereiche nutzen.