Einfuhr von zugelassenen Antibiotika aus dem Ausland erlaubt
Mehrere Bundesländer haben inzwischen die Regeln für Kinder-Antibiotika-Säfte gelockert, damit die Versorgung nicht gefährdet wird. Das erlaubt die Einfuhr nicht zugelassener Antibiotika-Säfte aus dem Ausland. Ein erster guter Schritt, aber noch nicht die endgültige Lösung, sagt Stefan Fink, Vorsitzender des Thüringer Apothekerverbands. "Das führt natürlich jetzt nicht zu einer sehr, sehr schnellen Abhilfe. Die Apotheken müssen jetzt bei internationalen Apotheken versuchen, Ware zu bekommen und diese Ware hat oft Lieferzeiten von bis zu zehn Tagen. Aber wir haben jetzt die Möglichkeit, uns zu bevorraten, und können nicht nur auf Einzelanforderung die Medikamente bestellen."
Penicillin als Saft gehöre derzeit zu den besonders knappen Medikamenten, auch andere Antibiotika sind nicht immer zu haben, weiter gehören Medikamente zur Behandlung von Diabetes und Bluthochdruck zu den rund 400 teils nur schwierig zu beschaffenden Arzneien. Das Problem ist dabei, dass auch die internationalen Apotheken, von denen Deutschland bestellen könnte, teilweise von den Engpässen betroffen sind. Die Suche nach den richtigen Vorräten verlängert die Wartezeit dann also nochmal.
Kostenübernahme muss noch besser geregelt werden
"Was außerdem noch nicht geklärt ist, ist die Kostenübernahme bei den Krankenkassen", gibt Fink zu bedenken. "Wir müssen das derzeit noch einzeln mit dem behandelnden Arzt und der Krankenkasse autorisieren und begründen lassen. Das versuchen wir jetzt aber unbürokratischer mit den Krankenkassen zu regeln. Es ist ja wichtig, dass ein Patient schnell beispielsweise sein Antibiotikum bekommt und nicht erst eine Woche später."
Die aktuelle Regelung sch, sei also noch nicht "der große Wurf", erklärt Stefan Fink. Auch er appelliere, wie viele seiner Kollegen auch, auf eine Vorratshaltung wichtiger Arzneimittel, die in Deutschland zu großen Teilen nicht mehr hergestellt werden. Nur son können langfristig Engpässe umgangen werden und auch wichtige Rücklagen für Krisenfälle angelegt werden.
Ein von der Bundesregierung auf den Weg gebrachte Gesetz gegen Arzneimittelengpässe, könnte das ermöglichen. Es sieht bei bestimmten Medikamenten nämlich auch eine Pflicht zur mehrmonatigen Lagerhaltung vor. Allerdings muss das Gesetz noch vom Bundestag beschlossen werden.